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AG Hamburg-Altona, 04.08.2016 - 303b C 20/15 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Hamburg-Altona, 04.08.2016 - 303b C 20/15
- LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16
Wohnungseigentum: Mietausfallschaden des Sondereigentümers wegen Instandsetzung …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 04.08.2016, Az. 303b C 20/15, wird zurückgewiesen.das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 04.08.2016, Az. 303b C 20/15, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn EUR 22.331,50 sowie EUR 1.029,35 an vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf EUR 14.115,85 ab dem 06.07.2015 und auf weitere EUR 7.446,00 sowie EUR 1.799,00 ab Rechtshängigkeit zu zahlen.