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   AG Hamburg-Altona, 05.01.2010 - 315A C 204/09   

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https://dejure.org/2010,28315
AG Hamburg-Altona, 05.01.2010 - 315A C 204/09 (https://dejure.org/2010,28315)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 05.01.2010 - 315A C 204/09 (https://dejure.org/2010,28315)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 05. Januar 2010 - 315A C 204/09 (https://dejure.org/2010,28315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB: Verzicht auf Eigenbedarfskündigung unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigungsverzicht des Vermieters - wirksam oder nicht?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verzicht auf Eigenbedarfskündigung unwirksam! (IMR 2010, 1112)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 05.01.2010 - 315A C 204/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die im Sinne des sozialen Mietrechts vorgenommenen Einschränkungen der Privatnützigkeit des Wohnungseigentums durch die Beschränkung der vermieterseitigen Kündbarkeit von Wohnungsmietverhältnissen auf die Kündigungsgründe der §§ 573 ff. BGB nur unter der Voraussetzung verfassungsgemäß, dass die Vorschriften dieser Normen in der konkreten Anwendung durch die Instanzgerichte im Einzelfall nicht durch überzogene Anforderungen ausgehöhlt werden (vgl. BVerfG NZM 2003, 592; NJW 1992, 1379; NJW 1989, 969; s.a. Schmidt-Futterer-Blank, MietR, 7. Aufl., § 573, Rn. 42).
  • BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02

    Überspannte Anforderungen an den Inhalt eines Kündigungsschreibens wegen

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 05.01.2010 - 315A C 204/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die im Sinne des sozialen Mietrechts vorgenommenen Einschränkungen der Privatnützigkeit des Wohnungseigentums durch die Beschränkung der vermieterseitigen Kündbarkeit von Wohnungsmietverhältnissen auf die Kündigungsgründe der §§ 573 ff. BGB nur unter der Voraussetzung verfassungsgemäß, dass die Vorschriften dieser Normen in der konkreten Anwendung durch die Instanzgerichte im Einzelfall nicht durch überzogene Anforderungen ausgehöhlt werden (vgl. BVerfG NZM 2003, 592; NJW 1992, 1379; NJW 1989, 969; s.a. Schmidt-Futterer-Blank, MietR, 7. Aufl., § 573, Rn. 42).
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