Rechtsprechung
   AG Hamburg-Altona, 19.07.2016 - 303c C 7/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,50268
AG Hamburg-Altona, 19.07.2016 - 303c C 7/16 (https://dejure.org/2016,50268)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 19.07.2016 - 303c C 7/16 (https://dejure.org/2016,50268)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 303c C 7/16 (https://dejure.org/2016,50268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,50268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist ein Einberufungsverlangen gerichtlich geltend zu machen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Frankfurt/Main, 31.07.2013 - 13 S 60/13

    Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 19.07.2016 - 303c C 7/16
    Ein entsprechender Leistungsausspruch wäre auch ohne weiteres nach §§ 887, 888 ZPO vorläufig vollstreckbar (LG Frankfurt, Urteil vom 31.07.- - 2-13 S 60/13, 2/13 S 60/13).
  • LG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 13 T 152/15

    § 49a GKG, § 68 GKG

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 19.07.2016 - 303c C 7/16
    Dabei hat das Gericht die Sanierungskosten auf Euro 20.000,- und den Wert des Verwaltervertrages auf Euro 5.000,- geschätzt (vgl. dazu LG Frankfurt, Beschluss vom 06.01.2016 - 2-13 T 152/15, 2/13 T 152/15).
  • LG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 6a T 50/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Voraussetzungen einer gerichtlichen Ermächtigung

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 19.07.2016 - 303c C 7/16
    Ob daneben die Möglichkeit besteht, sich durch das Gericht zur Einberufung einer Versammlung ermächtigen zu lassen (vgl. etwa LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 01.04.2010 - 6a T 50/09), kann dahinstehen.
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 222/10

    Wohnungseigentum: Einberufung der Eigentümerversammlung; Heilung der

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 19.07.2016 - 303c C 7/16
    Das folgt bereits daraus, dass ausnahmsweise auch die Eigentümer berechtigt sind, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, sofern die Einberufung einvernehmlich durch alle Wohnungseigentümer erfolgt (BGH, Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 222/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht