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   AG Hamburg-Barmbek, 04.01.2013 - 822 C 239/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,50251
AG Hamburg-Barmbek, 04.01.2013 - 822 C 239/12 (https://dejure.org/2013,50251)
AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 04.01.2013 - 822 C 239/12 (https://dejure.org/2013,50251)
AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 04. Januar 2013 - 822 C 239/12 (https://dejure.org/2013,50251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 433 Abs 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB
    Stromlieferungsvertrag: Anspruch auf Auszahlung eines für eine Mindestvertragslaufzeit gewährten Bonusbetrages bei Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit; AGB-Kontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 74/06

    Eingang einer Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 04.01.2013 - 822 C 239/12
    Der Bundesgerichtshof hat zudem in einem etwas anderen Zusammenhang, nämlich zur Frage, ob eine laut Faxprotokoll um 0.00 Uhr am Tag nach Fristablauf eingegangene Berufungsbegründung noch fristgerecht ist, festgestellt, dass zwischen dem Ablauf von 23.59 Uhr des Vortages und 0.00 Uhr des Folgetages keine, auch keine "logische Sekunde" existiert (BGH, Beschluss vom 08.05.2007, VI ZB 74/06).
  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 04.01.2013 - 822 C 239/12
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Vertragspartners so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (etwa BGH, Urteil vom 09.06.2010, VIII ZR 294/09).
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