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   AG Hamburg-Barmbek, 17.04.2014 - 880 C 27/12   

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https://dejure.org/2014,31345
AG Hamburg-Barmbek, 17.04.2014 - 880 C 27/12 (https://dejure.org/2014,31345)
AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 17.04.2014 - 880 C 27/12 (https://dejure.org/2014,31345)
AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 17. April 2014 - 880 C 27/12 (https://dejure.org/2014,31345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Darstellung der Instandhaltungsrücklage in der Jahresabrechnung; §§ 28, 49 Abs. 2 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tatsächliche Zahlungen auf die Rücklage nicht ersichtlich: Abrechnung ungültig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 17.04.2014 - 880 C 27/12
    Sie genügt insbesondere nicht den Vorgaben des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 04.12.2009 (Az. V ZR 44/09; ZMR 2010, 300), hier vor allem nicht den Anforderungen an die Darstellung der Instandhaltungsrückstellung, was der Kläger moniert.
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 17.04.2014 - 880 C 27/12
    Hat der BGH auch für das Wohnungseigentumsrecht entschieden (Urteil vom 17.2.2012 ZMR 2012, 372 ff.), dass in die Jahresgesamtabrechnung alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen, aufzunehmen sind.
  • OLG Köln, 24.08.2005 - 16 Wx 80/05

    Voraussetzungen der Genehmigung einer Jahresabrechnung; Belastung des Verwalters

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 17.04.2014 - 880 C 27/12
    So gehört u. a. eine fehlerhafte Erstellung der Jahresabrechnung, wie hier, zu den Tatbeständen, die eine Kostenhaftung des Verwalters gem. § 49 Abs. 2 WEG auslösen (Vgl. OLG Köln NZM 2006, 66 f; Bärmann, WEG, § 49 Rz. 24).
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