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   AG Hamburg-Barmbek, 17.11.2017 - 818 C 124/17   

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https://dejure.org/2017,60972
AG Hamburg-Barmbek, 17.11.2017 - 818 C 124/17 (https://dejure.org/2017,60972)
AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 17.11.2017 - 818 C 124/17 (https://dejure.org/2017,60972)
AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 17. November 2017 - 818 C 124/17 (https://dejure.org/2017,60972)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG HH-Barmbek verurteilt den Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter SV-Kosten (818 C 124/17 vom 17.11.2017)

 
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  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 17.11.2017 - 818 C 124/17
    Liegt eine solche Überschreitung vor, ist der Geschädigte grundsätzlich auf die Geltendmachung der angemessenen Nebenkosten im Rahmen der Wertansätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes beschränkt (vgl. BGH 26.04.2016, Az VI ZR 50/15, nach openJur 2016, 7310, Rn. .11).

    Auch die angefallenen Schreibkosten von 1, 40 pro Seite und Druck-, sowie Kopierkosten sowie die Kommunikationspauschale von 0, 50 EUR pro Seite sind nicht überhöht(vgl ebenso: BGH, Urteil vom 26.04.2016, Az VI ZR 50/15) Schließlich entspricht auch die Kommunikationspauschale von 15, 00 EUR einer üblichen Größenordnung (vergleiche auch insoweit BGH, ebenda).

    EDV-Gebühren sind, soweit sie Fremdleistungen darstellen, die der Sachverständige selbst in Anspruch genommen hat und diese ihm seinerseits in Rechnung gestellt wurden als erforderlich anzusehen sofern sie unstreitig oder tatsächlich nachgewiesen sind (vgl. BGH 26.04.2016, Az VI ZR 50/15, nach openJur 2016, 7310, Rn. 11).

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 17.11.2017 - 818 C 124/17
    Der Geschädigte ist nach schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei (vgl. BGHZ 154, 395, 398 155, 1, 4; 162, 161, 165 f.; vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 - VersR 1989, 1056 f.).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 17.11.2017 - 818 C 124/17
    Der Geschädigte ist nach schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei (vgl. BGHZ 154, 395, 398 155, 1, 4; 162, 161, 165 f.; vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 - VersR 1989, 1056 f.).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 17.11.2017 - 818 C 124/17
    Der Schadensverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung, haben die Kosten eines vom Geschädigten zur Schadensfeststellung eingeholten Sachverständigengutachtens dann zu ersetzen, wenn der Geschädigte dies im Zeitpunkt der Beauftragung zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung als notwendig ansehen durfte (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03, NJW 2005, 356 f.).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 17.11.2017 - 818 C 124/17
    Er darf zur Schadensbeseitigung grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04 - VersR 2005, 558, 559), so dass er im Regelfall berechtigt ist, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen (Hörl NZV 2003 ,305, 306 f.;   Wortmann ZfS 1999, 1, 2; ders. VersR 1998, 1204, 1210).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 17.11.2017 - 818 C 124/17
    Der Geschädigte ist nach schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei (vgl. BGHZ 154, 395, 398 155, 1, 4; 162, 161, 165 f.; vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 - VersR 1989, 1056 f.).
  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 17.11.2017 - 818 C 124/17
    Der Geschädigte kann dementsprechend nur die Kosten für den erforderlichen Herstellungsaufwand verlangen, die aus dem Blick eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des.Schadens angemessen sind (vgl. BGH NJW 2010, 606; 2010, 2118, 2119).
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 17.11.2017 - 818 C 124/17
    Der Geschädigte kann dementsprechend nur die Kosten für den erforderlichen Herstellungsaufwand verlangen, die aus dem Blick eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des.Schadens angemessen sind (vgl. BGH NJW 2010, 606; 2010, 2118, 2119).
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