Rechtsprechung
AG Hamburg-Barmbek, 24.01.2003 - 815 C 238/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Minderung wegen Mardergeräuschen
- vdiv.de (Kurzinformation)
§ 536 BGB
Minderung wegen Mardergeräuschen - kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mietminderung von ca. 24 % aufgrund nächtlicher Ruhestörung durch Marder - Erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs durch erhebliche Störung der Nachtruhe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch einen Marder im Dachstuhl
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 582
Wird zitiert von ... (3)
- LG Osnabrück, 11.07.2018 - 1 S 317/17
Klopfgeräusche in der Heizungsanlage: 25% Mietminderung!
Angesichts der hoch zu bewertenden Bedürfnisse Schlaf und Erholung ist der Wohnwert erheblich beeinträchtigt (s. etwa AG Hamburg-Barmbek, 24. Januar 2003, 815 C 238/02;… AG Chemnitz Urt. v. 29.6.1993 - 4 C 1080/93; AG Bremen, NZM 2012, 383). - AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21
Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!
Zudem würden die Geräusche von im Dachgeschoss hausenden Mardern den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung der Beklagten/Mieter durch Beeinträchtigung der notwendigen Nachtruhe erheblich beeinträchtigen, was ggf. sogar eine Mietminderung rechtfertigen könnte ( AG Augsburg , Urteil vom 28.10.2016, Az.: 72 C 2081/16; AG Hamburg-Barmbek , Urteil vom 24.01.2003, Az.: 815 C 238/02 ).Der Wert des Streitgegenstandes des hiesigen Rechtsstreits ist hier gemäß § 3 ZPO in Verbindung mit § 41 und § 48 GKG durch das Gericht auf insgesamt 1.172,09 Euro festzusetzen gewesen ( AG Augsburg , Urteil vom 28.10.2016, Az.: 72 C 2081/16; AG Hamburg-Barmbek , Urteil vom 24.01.2003, Az.: 815 C 238/02 ).
- AG Augsburg, 27.09.2016 - 72 C 2081/16
Minderung wegen Marderbefalls
Geräusche von im Dachgeschoss hausenden Mardern beeinträchtigen den vertragsgemäßen Gebrauch der unter dem Dachgeschoss gelegenen Wohnung der Beklagten durch Beeinträchtigung der notwendigen Nachtruhe erheblich ( AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 24.01.2003 - 815 C 238/02).