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AG Hamburg-Barmbek, 28.06.2017 - 814 C 12/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 28.06.2017 - 814 C 12/17
Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (BGHZ 183, 21 Rn. 8).
- AG Ahrensburg, 06.07.2017 - 48 C 250/17 Eine etwaige Abrede zwischen Reparaturwerkstatt und Lackiererei über eine kosienlose Verbringung ist im Verhältnis zur geschädigten Partei unerheblich (AG Hamburg-Barmbek, Urt. v. 28.06.2017 - 814 C 12/17), Die Zinsforderung folgt aus & 288 Abs. 1 BGB.