Rechtsprechung
AG Hamburg-Barmbek, 31.08.2016 - 820 C 244/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,59698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Hamburg-Barmbek verurteilt den Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten (Az.: 820 C 244/16 vom 31.08.2016)
Kurzfassungen/Presse
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
Von HUK-COBURG gekürzte 52,19 EUR sind für Geschädigten nicht erkennbar überhöhte Gutachterkosten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Hamburg, 22.01.2015 - 323 S 7/14
Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten als Schadensersatz aus einem …
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 31.08.2016 - 820 C 244/16
Anderenfalls käme es angesichts der unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der Kfz-Sachverständigen in denjenigen Fällen zu unbilligen Ergebnissen, in denen ein geringes, deutlich unterhalb der üblichen Sätze in Ansatz gebrachtes Grundhonorar, dafür aber verhältnismäßig hohe Nebenkosten in Rechnung gestellt werden, ohne dass es insgesamt zu einer Überschreitung der üblichen Vergütung kommt (LG Hamburg Urt. v. 22.01.2015 - 323 S 7/14 - Juris).Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu entsprechenden Pflichten bei Mietwagen ist auf Kfz-Sachverständige nicht zu übertragen, da den Geschädigten hier gerade keine Pflicht zur Markterforschung trifft (LG Hamburg Urt. v. 22.01.2015 - 323 S 7/14 -juris).
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 31.08.2016 - 820 C 244/16
Zu einer Recherche nach einem Sachverständigen mit einem günstigeren Honorarangebot ist der Geschädigte gegenüber dem Schädiger jedoch nicht verpflichtet (BGH Urt. v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13 - NJW 2014, 1947). - AG München, 11.07.2014 - 343 C 7578/14
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 31.08.2016 - 820 C 244/16
Nichts anderes folgt aus dem vom Beklagten ins Feld geführten Urteil des Amtsgerichts München vom 11.07.2014 (343 C 7578/14 - NJW-RR 2014, 1373). - BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14
Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 31.08.2016 - 820 C 244/16
Dies gilt auch in einfach gelagerten Fällen (vgl. BGH Urt. v. 17.09.2015 - IX ZR 280/14 - NJW 2015, 3793).