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AG Hamburg-Bergedorf, 03.06.2016 - 410a C 281/15 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG HH-Bergedorf verurteilt die Halterin des bei der VHV versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten (410a C 281/15 vom 03.06.2016)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Hamburg, 09.04.2015 - 323 S 45/14
Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall
Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 03.06.2016 - 410a C 281/15
Auch wenn man mit dem Landgericht Hamburg (Urteil vom 09.04.2015, Az. 323 S 45/14; s.a. AG Hamburg-Bergedorf vom 18.02.2016, 410d C 146/15 - BeckRS 2016, 04088) den Mittelwert des Grundhonorars (ohne Nebenkosten) aus der BVSK-Honorarbefragung, Korridor HB V, in Höhe von 460, 50 EUR ins Verhältnis zum Gesamtnettobetrag der Rechnung des Kläger in Höhe von 639, 25 EUR (mit Nebenkosten) setzt, ergibt sich lediglich eine Überschreitung von 38%.Auch hierbei kann von einer erkennbaren Überhöhung keine Rede sein (vgl. Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.04.2015, Az. 323 S 45/14 für eine Überschreitung von 45%).
Für die Frage, ob erhöhte Gutachterkosten abgerechnet wurden, kommt es allein auf die Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten an (vgl. i.E. LG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015, Az. 323 S 7/14; LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2015, Az. 323 S 45/14; BGH, Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13).
- LG Hamburg, 22.01.2015 - 323 S 7/14
Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten als Schadensersatz aus einem …
Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 03.06.2016 - 410a C 281/15
Einwendungen gegen die Höhe der Sachverständigenkosten können dem Geschädigten gegenüber nur erhoben werden, wenn ihn ein Auswahlverschulden trifft oder die Überhöhung derart evident ist, dass eine Beanstandung von ihm verlangt werden muss; der Geschädigte ist insbesondere nicht verpflichtet, vor der Auftragserteilung Preisvergleiche anzustellen (BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13; LG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015, Az. 323 S 7/14).Andernfalls käme es angesichts der unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der Kfz-Sachverständigen in denjenigen Fällen zu unbilligen Ergebnissen, in denen ein geringes, aber deutlich unterhalb der üblichen Sätze in Ansatz gebrachtes Grundhonorar, dafür aber verhältnismäßig hohe Nebenkosten in Rechnung gestellt werden, ohne dass es insgesamt zu einer Überschreitung der üblichen Vergütung kommt." (LG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015, Az. 323 S 7/14).
Für die Frage, ob erhöhte Gutachterkosten abgerechnet wurden, kommt es allein auf die Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten an (vgl. i.E. LG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015, Az. 323 S 7/14; LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2015, Az. 323 S 45/14; BGH, Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13).
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 03.06.2016 - 410a C 281/15
Dabei ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (…a.a.O.; s.a. BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13).Einwendungen gegen die Höhe der Sachverständigenkosten können dem Geschädigten gegenüber nur erhoben werden, wenn ihn ein Auswahlverschulden trifft oder die Überhöhung derart evident ist, dass eine Beanstandung von ihm verlangt werden muss; der Geschädigte ist insbesondere nicht verpflichtet, vor der Auftragserteilung Preisvergleiche anzustellen (BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13; LG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015, Az. 323 S 7/14).
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 03.06.2016 - 410a C 281/15
Sachverständigenkosten gehören zu den mit dem Schadensfall unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urteil vom 23.1.2007, Az. VI ZR 67/06, zitiert nach Juris, Rn. 11, m.w.N). - BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 03.06.2016 - 410a C 281/15
Für die Frage, ob erhöhte Gutachterkosten abgerechnet wurden, kommt es allein auf die Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten an (vgl. i.E. LG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015, Az. 323 S 7/14; LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2015, Az. 323 S 45/14; BGH, Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13). - AG Hamburg-Bergedorf, 18.02.2016 - 410d C 146/15
Ersatzfähigkeit der Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 03.06.2016 - 410a C 281/15
Auch wenn man mit dem Landgericht Hamburg (Urteil vom 09.04.2015, Az. 323 S 45/14; s.a. AG Hamburg-Bergedorf vom 18.02.2016, 410d C 146/15 - BeckRS 2016, 04088) den Mittelwert des Grundhonorars (ohne Nebenkosten) aus der BVSK-Honorarbefragung, Korridor HB V, in Höhe von 460, 50 EUR ins Verhältnis zum Gesamtnettobetrag der Rechnung des Kläger in Höhe von 639, 25 EUR (mit Nebenkosten) setzt, ergibt sich lediglich eine Überschreitung von 38%.