Rechtsprechung
AG Hamburg-Blankenese, 05.09.2018 - 539 C 13/17 |
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Blankenese, 05.09.2018 - 539 C 13/17
- LG Hamburg, 29.01.2020 - 318 S 96/18
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 29.01.2020 - 318 S 96/18
Duldungspflicht eines Wohnungseigentümers als Rechtsnachfolger hinsichtlich einer …
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 05.09.2018, Az. 539 C 13/17, wird zurückgewiesen.das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 05.09.2018 (Az.: 539 C 13/17) abzuändern und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, betreffend ihr Wohnungseigentum mit der laufenden Nr. 3 der Teilungserklärung vom 09.10.1969 der Schaffung eines Fensterdurchbruchs in Form einer Gaube mit den Maßen 2, 40 m in der Breite und 0, 70 m in der Höhe im Bereich des Wohnzimmers in Richtung Osten unmittelbar angrenzend an die vorhandene Gaube sowie den Einbau eines Kunststoff-Fensters in diesen Durchbruch, welches mit drei identischen, weißen Fensterflügen eingebaut wird, ebenso wie den Ausbau des vorhandenen Holz-Fensters mit den Maßen 2, 08 m in der Bereite und 1, 52 m in der Höhe im Bereich des Gästezimmers in Richtung Norden und das fachgerechte Verschließen der verbleibenden Fensteröffnung durch Mauerstein zu dulden.