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AG Hamburg-Blankenese, 07.11.2014 - 4 C 345/14 |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 07. November 2014 - 4 C 345/14 (https://dejure.org/2014,51441)
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Volltextveröffentlichung
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- OLG München, 06.12.2012 - 1 U 4005/12
Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 07.11.2014 - 4 C 345/14
Diese Grundsätze finden auf Präparate und Befundproben, welche sich beim behandelnden Arzt befinden, entsprechende Anwendung (vgl. OLG München, Urteil vom 06.12.2012, 1 U 4005/12, juris).Auch aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG München vom 06.12.2012 (Az.: 1 U 4005/12) ergibt sich nichts anderes, soweit hier neben einem Einsichtsrecht in Patientenunterlagen im Falle von Präparaten ein Überlassungsrecht hergeleitet wird.