Rechtsprechung
AG Hamburg-Blankenese, 10.10.2018 - 531 C 159/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 242 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB, § 573 Abs 2 Nr 3 BGB
Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung - IWW
- mietrechtsiegen.de
Eigenbedarfskündigung - gewünschte Selbstnutzung des Elternhauses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwertungs- und Eigenbedarfskündigung passen nicht zusammen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Eigenbedarf: Rechtmissbräuchliche Eigenbedarfskündigung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Eigenbedarf: Rechtmissbräuchliche Eigenbedarfskündigung
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung
Besprechungen u.ä. (2)
- cm4allbusiness.de , S. 4 (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsmissbräuchliche Eigenbedarfskündigung bei vorangegangener (unwirksamer) Verwertungskündigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung: Plötzlicher Eigenbedarf nach erfolgloser Verwertungskündigung treuwidrig! (IMR 2018, 510)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17
Wohnraummietvertrag: Begründungserfordernis bei einer Verwertungskündigung zum …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 10.10.2018 - 531 C 159/18
Eine auf die Hinderung an wirtschaftlicher Verwertung des Mietobjekts gestützte Räumungsklage hat das erkennende Gericht mit Urteil vom 16.05.2018 (531 C 87/17 = Anlage B 2, Blatt 36 der Akte) abgewiesen.Das Urteil wurde laut Empfangsbekenntnis (Blatt 144 in 531 C 87/17) den Klägervertretern am 08.06.2018 zugestellt.
Im Protokoll vom 20.12.2017 in 531 C 87/17 ist festgehalten: "Klägervertreter benötige noch Schriftsatzfrist von 2 Wochen ausschließlich dazu, ob die Klage gegebenenfalls zurückgenommen werden soll.
Die Beklagten monieren insbesondere, dass die Eigenbedarfskündigung nicht hinreichend begründet wurde, da sie während des noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Vorprozesses zum Az. 531 C 87/17 erklärt wurde.
Der Sinneswandel der Klägerin beruht ersichtlich darauf, dass ihre Verwertungskündigung vom 2016 im Verfahren 531 C 87/17 - rechtskräftig seit Mitte Juli 2018 - erfolglos war.
Die Klägerin muss sich daran festhalten lassen, dass sie im Vorprozess 531 C 87/17 unter anderem vorgetragen hat, dass sie zum Teil die Hamburger Tafel in Anspruch nehme und ansonsten nur die (in Anlage K 6, 531 C 87/17 = Anlage B 3 in der hiesigen Prozessakte, Blatt 55 der Akte) erwähnten Einnahmen und Ausgaben für feste Kosten habe.
Im Gegensatz zum vorigen Räumungsverfahren (531 C 87/17) hat der Beklagtenvertreter hier nicht im Vorwege einer Klagerücknahme zugestimmt.
- OLG Hamburg, 10.12.1985 - 4 U 88/85
Eigenbedarfskündigung; Wohnraumbedarfs eines Familienangehörigen; Unzureichende …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 10.10.2018 - 531 C 159/18
Auch der Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 10.12.1985, ZMR 1986, 86, ist inzwischen überholt. - BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 270/15
Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte (§ 574 Abs. 1 BGB): …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 10.10.2018 - 531 C 159/18
Ergänzend wird verwiesen auf Riecke in PWW, BGB-Kommentar, 13 Aufl., § 573 Rn. 47 u. 48 sowie auf BGH ZMR 2017, 382 u. BGH ZMR 2011, 942 und LG Hamburg WuM 2007, 457.
- BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 122/06
Eigenbedarf einer KG an Wohnraum
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 10.10.2018 - 531 C 159/18
Ergänzend wird verwiesen auf Riecke in PWW, BGB-Kommentar, 13 Aufl., § 573 Rn. 47 u. 48 sowie auf BGH ZMR 2017, 382 u. BGH ZMR 2011, 942 und LG Hamburg WuM 2007, 457. - BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 317/10
Zum erforderlichen Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 10.10.2018 - 531 C 159/18
Ergänzend wird verwiesen auf Riecke in PWW, BGB-Kommentar, 13 Aufl., § 573 Rn. 47 u. 48 sowie auf BGH ZMR 2017, 382 u. BGH ZMR 2011, 942 und LG Hamburg WuM 2007, 457. - LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 11 S 317/06
Wohnraummiete: Treuwidrige Eigenbedarfskündigung
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 10.10.2018 - 531 C 159/18
Selbst wenn man die Kündigung nicht als rechtsmissbräuchlich aus diesem Grunde ansieht, wäre sie dennoch treuwidrig (vgl. LG Frankfurt WuM 2007, 635), weil hier laut Kündigungsschreiben - die Teilvermietung wird dort nicht erwähnt - weit überhöhter Wohnbedarf geltend gemacht wird. - BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 284/13
Zur Begründung der Eigenbedarfskündigung
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 10.10.2018 - 531 C 159/18
Zweck des Begründungserfordernisses ist es, dass die Beklagten als Mieter zum frühest möglichen Zeitpunkt Klarheit über ihre Rechtsposition erlangen und so in die Lage versetzt werden, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung ihrer Interessen zu veranlassen (BGH ZMR 2014, 969, 970).