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   AG Hamburg-Blankenese, 11.01.2017 - 539 C 41/15   

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https://dejure.org/2017,4425
AG Hamburg-Blankenese, 11.01.2017 - 539 C 41/15 (https://dejure.org/2017,4425)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 11.01.2017 - 539 C 41/15 (https://dejure.org/2017,4425)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 539 C 41/15 (https://dejure.org/2017,4425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Beschluss über "notwendige Sanierungsarbeiten"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 11.01.2017 - 539 C 41/15
    "Selbst wenn man mit dem BGH (ZMR 2010, 542) die isolierte Anfechtung eines Negativbeschlusses ohne Verbindung mit einem auf die Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses gerichteten Antrags als zulässig ansieht, käme man vorliegend nicht zu einem abweichenden Ergebnis.

    Und in einem Urteil vom 15. Januar 2010, V ZR 114/09, spricht er in Rn. 15 von einer "Balkonsanierung".

  • LG Dortmund, 21.10.2014 - 1 S 371/13

    Vor Eigentümerbeschluss können wegen des Auftragsvolumens drei Alternativangebote

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 11.01.2017 - 539 C 41/15
    Dazu bereits LG Dortmund ZWE 2015, 182:.

    Die Formulierung "oder ein anderes Unternehmen" zeigt gerade, dass hier die drei Vergleichsangebote (vgl. oben LG Dortmund ZWE 2015, 182), die von der Rechtsprechung gefordert werden, bei Beschlussfassung nicht vorlagen.

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 11.01.2017 - 539 C 41/15
    Im Urteil vom 17. Oktober 2014, V ZR 9/14 heißt es im Leitsatz, für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten oder des Alters einzelner Wohnungseigentümer bestehe kein Raum, wenn nur die sofortige Vornahme einer zur Instandsetzung (sic!) des gemeinschaftlichen Eigentums (sic!) erforderliche Sanierungsmaßnahme ordnungsmäßiger (sic!) Verwaltung entspreche.
  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 11.01.2017 - 539 C 41/15
    Im Urteil vom 24. Mai -, V ZR 182/12 meint der BGH im Leitsatz, den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen (sic!) Verwaltung genüge jedenfalls bei Vorliegen gravierender Mängel der Bausubstanz nur eine den allgemein anerkannten Stand der Technik sowie die Regeln der Baukunst beachtende Sanierung.
  • LG Hamburg, 12.11.2014 - 318 S 74/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Negativbeschluss über eine

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 11.01.2017 - 539 C 41/15
    Die Ablehnung eines Beschlussantrages widerspricht daher solange nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wie das Ermessen der Wohnungseigentümer nicht auf Null reduziert war, dem Beschlussantrag zuzustimmen (st. Rspr. der Kammer, vgl. Kammerurteile vom 10.04.-, Az.: 318 S 91/12, vom 23.07.2014, Az.: 318 S 78/13 und vom 12.11.2014, Az.: 318 S 74/14; Elzer in: Timme, Beck0K-WEG, Stand: 01.05.2014, Edition 20, § 21, Rn. 133).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 11.01.2017 - 539 C 41/15
    Etwa in seinem Urteil vom 25. September 2015, V ZR 246/14, ZMR 2016, 210 heißt es häufig "Sanierung", beispielsweise Rn. 6, wo es heißt, "es sei zu Recht ein Anspruch auf Kostenersatz für eine Sanierung verneint worden".
  • LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 78/13

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Verlegung des Standorts der

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 11.01.2017 - 539 C 41/15
    Die Ablehnung eines Beschlussantrages widerspricht daher solange nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wie das Ermessen der Wohnungseigentümer nicht auf Null reduziert war, dem Beschlussantrag zuzustimmen (st. Rspr. der Kammer, vgl. Kammerurteile vom 10.04.-, Az.: 318 S 91/12, vom 23.07.2014, Az.: 318 S 78/13 und vom 12.11.2014, Az.: 318 S 74/14; Elzer in: Timme, Beck0K-WEG, Stand: 01.05.2014, Edition 20, § 21, Rn. 133).
  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12

    Wohnungseigentum: Verwalterentlastung trotz mögliche Schadensersatzansprüche;

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 11.01.2017 - 539 C 41/15
    Die Ablehnung eines Beschlussantrages widerspricht daher solange nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wie das Ermessen der Wohnungseigentümer nicht auf Null reduziert war, dem Beschlussantrag zuzustimmen (st. Rspr. der Kammer, vgl. Kammerurteile vom 10.04.-, Az.: 318 S 91/12, vom 23.07.2014, Az.: 318 S 78/13 und vom 12.11.2014, Az.: 318 S 74/14; Elzer in: Timme, Beck0K-WEG, Stand: 01.05.2014, Edition 20, § 21, Rn. 133).
  • AG Hamburg-Blankenese, 02.03.2004 - 506 II 20/03
    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 11.01.2017 - 539 C 41/15
    Zum Blankett-Beschluss wird verwiesen auf AG Hamburg-Blankenese ZMR 2004, 783:.
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