Rechtsprechung
AG Hamburg-Blankenese, 12.06.2019 - 539 C 4/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 10 Abs 2 S 3 WoEigG, § 13 WoEigG
Wohnungseigentum: Bestimmbarkeit einer Sondernutzungsfläche; Änderung der Gemeinschaftsordnung - mietrechtsiegen.de
WEG - Grenzlinie zwischen Sondernutzungsrechten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sondernutzungsfläche muss bestimmbar sein, sonst existiert sie nicht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sondernutzungsrecht durch Flächenabgrenzung mit farbigen Strichen im Aufteilungsplan? (IMR 2019, 333)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.03.2019 - V ZR 298/16
Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegenüber übrigen Wohnungseigentümern
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 12.06.2019 - 539 C 4/18
Ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG setzt nicht voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Umstände nachträglich verändert haben; er kommt auch in Betracht, wenn Regelungen der Gemeinschaftsordnung von Anfang an verfehlt oder sonst unbillig waren (sog. Geburtsfehler); vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2019 - V ZR 298/16. - OLG Hamburg, 06.03.2003 - 2 Wx 38/00
Abweichung von Teilungserklärung und tatsächlicher Bauausführung
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 12.06.2019 - 539 C 4/18
Im Übrigen kommt es auf die tatsächliche Bauausführung (vergleiche OLG Hamburg, ZMR 2003, 448) nicht an.