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   AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17   

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https://dejure.org/2018,24710
AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17 (https://dejure.org/2018,24710)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 16.05.2018 - 531 C 87/17 (https://dejure.org/2018,24710)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 531 C 87/17 (https://dejure.org/2018,24710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 573 Abs 2 Nr 3 BGB, § 573 Abs 3 S 1 BGB
    Wohnraummietvertrag: Begründungserfordernis bei einer Verwertungskündigung zum Zweck der mietfreien Veräußerung

  • mietrechtsiegen.de

    Verwertungskündigung - Wunsch nach einer mieterfreien Veräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verwertungskündigung: Erhebliche Nachteile müssen im Kündigungsschreiben dargelegt werden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 226/09

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17
    In jedem Fall muss der Vermieter nachweisen, dass das Haus nur zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis am Markt abzusetzen ist (Anschluss BGH, 8. Juni 2011, VIII ZR 226/09, NZM 2011, 773).(Rn.66).

    In jedem Fall muss der Vermieter nachweisen, dass das Haus nur zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis am Markt abzusetzen ist (BGH NZM 2011, 773).

    Bei behauptetem zu erwartendem Mindererlös muss der Vermieter detailliert vortragen (BGH WuM 2011, 426) und z.B. Kaufangebote von Interessenten nachweisen, die über das Grundstück in weiterhin vermietetem und in unvermietetem Zustand abgegeben worden sind (LG Hannover WuM 91, 189).

  • AG Hamburg, 05.07.1988 - 43a C 478/88
    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17
    Der geplante Verkauf muss zwar nicht zwingend erforderlich sein (anderer Ansicht allerdings LG Duisburg WuM 1991, 479 und LG Köln WuM 1992, 132) und auch nicht unbedingt dem wirtschaftlichen Gebot folgen (anderer Meinung LG Hannover WuM 1991, 189 und LG Kleve WuM 1988, 276), dennoch muss die geplante Verwertung von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragen sein (LG Hamburg WuM 1991, 185 und LG Hamburg WuM 1991, 186).

    Selbst ein hoher, absoluter Unterschiedsbetrag bei Kaufpreis im vermieteten und unvermieteten Zustand rechtfertigt für sich allein die Verwertungskündigung nicht (LG Hamburg WuM 1991, 185).

  • AG Coesfeld, 11.05.2011 - 6 C 165/10

    Wirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses zwecks erleichterten Verkaufs

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17
    In keinem Fall ausreichend ist die pauschale Bestätigung eines Maklers, die Immobilie sei bei Fortbestand des Mietverhältnisses unveräußerlich oder nur mit erheblichem Abschlag (vergleiche AG Coesfeld, 11. Mai 2011, 6 C 165/10, ZMR 2012, 199).(Rn.66).

    In keinem Fall ausreichend ist die pauschale Bestätigung eines Maklers, die Immobilie sei bei Fortbestand des Mietverhältnisses unveräußerlich, oder nur mit erheblichem Abschlag (vgl. AG Coesfeld ZMR 2012, 199).

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17
    Der Verkauf des Grundstücks kommt als Verwertungsmöglichkeit in Betracht und darf nicht auf Fälle sonst drohenden Existenzverlustes beschränkt werden (BVerfG ZMR 1989, 136).

    Gewisse Preisabschläge hat der Vermieter beim Verkauf hinzunehmen (BVerfG NJW 1989, 972 = WuM 1989, 118; wohl ca. 20 % hinnehmbar; nicht aber 40 % LG München I ZMR 2013, 120).

  • LG Düsseldorf, 13.02.1987 - 21 S 482/86
    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17
    Der bloße Wunsch nach einer mieterfreien Veräußerung ist nie für eine Verwertungskündigung ausreichend (Anschluss LG Düsseldorf, 13. Februar 1987, 21 S 482/86, WuM 1987, 321).(Rn.65).

    Der bloße Wunsch - wie hier - nach einer mieterfreien Veräußerung ist nie ausreichend (LG Düsseldorf WuM 1987, 321).

  • LG Duisburg, 11.06.1991 - 7 S 423/90

    Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks als

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17
    Im Übrigen kann auch ein, bei bestehendem Mietverhältnis ungünstiger Verkauf noch eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks darstellen (LG Duisburg WuM 1991, 497).
  • BVerfG, 11.11.1993 - 1 BvR 696/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17
    Sog "gekaufter Eigenbedarf" (BVerfG ZMR 1994, 208; OLG Düsseldorf GE 2013, 1201) ist grds. kein verschuldeter Eigenbedarf, es sei denn, dass treuwidrige Umstände hinzutreten.
  • LG Dortmund, 14.06.2016 - 1 S 455/15

    Mindestens drei Vergleichsangebote für die Vergabe größerer Aufträge!

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17
    Am Rande sei erwähnt, dass z. B. Wohnungseigentümer, bevor Aufträge erteilt werden, bei Beträgen größer 3.000,-- Euro nach hiesiger Rechtsprechung drei Vergleichsangebote vorher einholen müssen (vgl. AG Hamburg-St. Georg ZMR 2018, 375, LG Frankfurt/Oder ZMR 2017, 825, LG Frankfurt Main ZMR 2017, 579, LG Dortmund ZWE 2017, 96, LG Itzehoe, Urteil vom 5.1.2018, 11 S 1/17).
  • LG Itzehoe, 05.01.2018 - 11 S 1/17

    Auftragsänderung: Wann bedarf es keiner neuen Vergleichangebote?

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17
    Am Rande sei erwähnt, dass z. B. Wohnungseigentümer, bevor Aufträge erteilt werden, bei Beträgen größer 3.000,-- Euro nach hiesiger Rechtsprechung drei Vergleichsangebote vorher einholen müssen (vgl. AG Hamburg-St. Georg ZMR 2018, 375, LG Frankfurt/Oder ZMR 2017, 825, LG Frankfurt Main ZMR 2017, 579, LG Dortmund ZWE 2017, 96, LG Itzehoe, Urteil vom 5.1.2018, 11 S 1/17).
  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 243/16

    Berücksichtigungsfähigkeit von Drittinteressen bei der Verwertungskündigung nach

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17
    Zum Begriff des "erheblichen Nachteils" wird ergänzend verwiesen auf Beyer, Anwaltszertifikate online Mietrecht 1/2018 Entscheidungsanmerkung zu BGH Urteil vom 27.9.2017 VIII ZR 243/16.
  • LG Frankfurt/Main, 27.02.1990 - 11 S 439/89
  • LG Waldshut-Tiengen, 28.12.1990 - 1 S 57/90

    Mietminderung bei überhöhtem Verbrauch an Heizenergie

  • LG München I, 17.08.2012 - 14 S 8110/12

    Sanierung wirtschaftlich sinnlos: Verwertungskündigung wirksam!

  • LG Köln, 09.01.1992 - 1 S 263/91
  • LG Frankfurt/Oder, 21.11.2016 - 16 S 85/16

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheitserfordernis für

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89

    Ferienwohnungen

  • AG Aachen, 26.08.2009 - 110 C 202/09

    Kündigung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung wegen Verkaufs der Wohnung

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • LG Berlin, 27.03.2014 - 67 S 475/13

    Verkaufsangebot an Mieter und Kündigung: Unzulässige Vorratskündigung

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 155/10

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

  • AG Hamburg-Blankenese, 10.10.2018 - 531 C 159/18

    Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

    Eine auf die Hinderung an wirtschaftlicher Verwertung des Mietobjekts gestützte Räumungsklage hat das erkennende Gericht mit Urteil vom 16.05.2018 (531 C 87/17 = Anlage B 2, Blatt 36 der Akte) abgewiesen.

    Das Urteil wurde laut Empfangsbekenntnis (Blatt 144 in 531 C 87/17) den Klägervertretern am 08.06.2018 zugestellt.

    Im Protokoll vom 20.12.2017 in 531 C 87/17 ist festgehalten: "Klägervertreter benötige noch Schriftsatzfrist von 2 Wochen ausschließlich dazu, ob die Klage gegebenenfalls zurückgenommen werden soll.

    Die Beklagten monieren insbesondere, dass die Eigenbedarfskündigung nicht hinreichend begründet wurde, da sie während des noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Vorprozesses zum Az. 531 C 87/17 erklärt wurde.

    Der Sinneswandel der Klägerin beruht ersichtlich darauf, dass ihre Verwertungskündigung vom 2016 im Verfahren 531 C 87/17 - rechtskräftig seit Mitte Juli 2018 - erfolglos war.

    Die Klägerin muss sich daran festhalten lassen, dass sie im Vorprozess 531 C 87/17 unter anderem vorgetragen hat, dass sie zum Teil die Hamburger Tafel in Anspruch nehme und ansonsten nur die (in Anlage K 6, 531 C 87/17 = Anlage B 3 in der hiesigen Prozessakte, Blatt 55 der Akte) erwähnten Einnahmen und Ausgaben für feste Kosten habe.

    Im Gegensatz zum vorigen Räumungsverfahren (531 C 87/17) hat der Beklagtenvertreter hier nicht im Vorwege einer Klagerücknahme zugestimmt.

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