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AG Hamburg-Blankenese, 23.01.2019 - 531 C 147/18 |
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AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 531 C 147/18 (https://dejure.org/2019,1328)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
Zustimmung zur Erhöhung der Netto-Kalt-Miete
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wirksames Mieterhöhungsverlangen erst im Prozess: Vermieter trägt bei Zustimmung die Kosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wirksames Mieterhöhungsverlangen erst im Prozess: Vermieter trägt bei Zustimmung die Kosten (IMR 2019, 215)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Düren, 31.03.2011 - 47 C 185/10
Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit der Übernahme von …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 23.01.2019 - 531 C 147/18
In diesem Sinne und für die Anwendbarkeit des § 93 ZPO hat sich auch Artz in MüKo 7. Aufl., § 558 b, Rn. 19 am Ende unter Hinweis auf AG Düren, WuM 2011, 474 und Bundestagsdrucksache 14/4553 S. 56 ausgesprochen. - BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 23.01.2019 - 531 C 147/18
Gemäß BGH (ZMR 2001, 338) besitzt die (Außen)-GbR volle Rechtsfähigkeit.