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   AG Hamburg-Blankenese, 24.06.2015 - 539 C 31/14   

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https://dejure.org/2015,29196
AG Hamburg-Blankenese, 24.06.2015 - 539 C 31/14 (https://dejure.org/2015,29196)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 24.06.2015 - 539 C 31/14 (https://dejure.org/2015,29196)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 539 C 31/14 (https://dejure.org/2015,29196)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2008 - 3 Wx 272/07

    WEG : Anfechtbarkeit auslegungsbedürftiger Eigentümerbeschlüsse wegen Verstoß

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 24.06.2015 - 539 C 31/14
    Dementsprechend sind Beschlüsse bereits dann für ungültig zu erklären, wenn sie unklar und mehrdeutig sind und ihr Inhalt allenfalls im Wege der Auslegung festzustellen wäre (vgl. OLG Düsseldorf WuM 2009, 63).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtung trotz

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 24.06.2015 - 539 C 31/14
    Auch eine Zustimmung der Kläger stünde der Beschlussanfechtung nicht entgegen (vgl. OLG Karlsruhe ZMR 2003, 290 sowie Riecke/Schmidt/Elzer ETV Randnummer 906).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 24.06.2015 - 539 C 31/14
    Zur Subtraktionsmethode vgl. BGH ZMR 2002, 936.
  • LG Bamberg, 16.04.2015 - 11 T 8/15

    Kostentragung des Verwalters nach fehlerhafter Verkündung eines Beschlusses

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 24.06.2015 - 539 C 31/14
    Für das vorliegende Verfahren kann auch offen bleiben, ob es sich bei den Fahrradständern um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG handelt und wie der Verwalter bei fehlender Einstimmigkeit vorzugehen hat (vgl. dazu AG Würzburg ZMR 2015, 420 = LG Bamberg ZMR 2015, 395).
  • AG Würzburg, 22.01.2015 - 30 C 1212/14

    Rolläden als Gemeinschaftseigentum; Rechtsmissbräuchlichkeit der Anfechtung des

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 24.06.2015 - 539 C 31/14
    Für das vorliegende Verfahren kann auch offen bleiben, ob es sich bei den Fahrradständern um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG handelt und wie der Verwalter bei fehlender Einstimmigkeit vorzugehen hat (vgl. dazu AG Würzburg ZMR 2015, 420 = LG Bamberg ZMR 2015, 395).
  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 113/11

    Wohnungseigentumssache: Schuldner der Wohngeldnachzahlungsforderungen nach

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 24.06.2015 - 539 C 31/14
    Die Beklagten können sich auch nicht darauf berufen, dass der BGH im Zweifel davon ausgeht, dass Eigentümer rechtmäßige Regelungen treffen wollen (BGH ZMR 2012, 284 f.).
  • LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13

    Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar!

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 24.06.2015 - 539 C 31/14
    In Anlehnung an das LG München I (ZMR 2014, 480) reicht es aus, einen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz festzustellen, um damit die Ordnungswidrigkeit des Beschlusses festzustellen.
  • AG Philippsburg, 22.06.2018 - 1 C 5/18
    Nachträgliche Erläuterungen sowie Sonderwissen von Verwalter oder Eigentümern können bei der Auslegung nicht berücksichtigt werden (Schultzky/Jennißen, WEG, 5. Auflage 2017, § 23 WEG Rn. 76-78; gegen die Heranziehung nachträglicher Erläuterungen auch AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 24.06.2015 - 539 C 31/14, ZMR 2015, 813).

    Aber auch bei einem derartigen Willen der Unterzeichnenden kann der Beschluss vom 19.12.2017 aus den unter a) dargelegten Gründen (vgl. nochmals Schultzky/Jennißen, WEG, 5. Auflage 2017, § 23 WEG Rn. 76-78; AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 24.06.2015 - 539 C 31/14, ZMR 2015, 813) nicht in diese Richtung ausgelegt werden.

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