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   AG Hamburg-Blankenese, 26.02.2003 - 517 C 175/02   

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https://dejure.org/2003,13612
AG Hamburg-Blankenese, 26.02.2003 - 517 C 175/02 (https://dejure.org/2003,13612)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 26.02.2003 - 517 C 175/02 (https://dejure.org/2003,13612)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 517 C 175/02 (https://dejure.org/2003,13612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bebauung eines Nachbargrundstücks als Mangel; "Umweltfehler"; Ausschluss des Minderungsrechts; Bestimmung einer angemessenen Minderungsquote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
    Mietminderung bei Lärm und Erschütterungen durch eine Baustelle auf dem Nachbargrundstück

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
    Mietminderung bei Lärm und Erschütterungen durch eine Baustelle auf dem Nachbargrundstück

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 746
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 26.03.1993 - 21 U 6002/92

    Baumaßnahmen auf einem Nachbargrundstück - Mietminderung

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 26.02.2003 - 517 C 175/02
    Auch das OLG München (WuM 1993, 607) vertritt die Auffassung, dass eine Minderung dann ausgeschlossen ist, wenn die Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zwar erst im Laufe der Mietzeit eintraten, der Mieter jedoch bereits bei Abschluss des Mietvertrages mit dem Eintritt der Störung (Lärm- und Schmutzeinwirkungen) rechnen musste, etwa weil das alte Gebäude/Nachbarhaus leer stand, verwahrlost war und mit seinem Abriss innerhalb der Mietzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit gerechnet werden musste.

    Auch das OLG München (WuM 1993, 607) wendet sich ausdrücklich gegen eine Einschränkung der Mieterrechte durch § 906 BGB , d.h. die Duldungspflicht bzw. mögliche Schadensersatzansprüche des Vermieters seien bezogen auf das Mietverhältnis ohne Relevanz.

    Nach Auffassung des OLG München (WuM 1993, 607) sollen die für Wohnraummietverhältnisse vorgenommenen Wertungen bei von Baustellen ausgehenden Lärmstörungen allerdings nicht ohne weiteres auf gewerblich genutzte Räume übertragbar sein.

  • LG Mannheim, 08.10.1999 - 4 S 93/99

    Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch eine nahe gelegene Großbaustelle

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 26.02.2003 - 517 C 175/02
    Für den Sonderfall einer Großbaustelle hat das LG Mannheim (WuM 2000, 185 ff) entschieden, dass der Verlust des Minderungsrechts nach § 536 b BGB ( § 539 BGB a.F.) dann nicht einträte, wenn der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages zwar weiß, dass in unmittelbarer Nähe der Wohnung alsbald eine Großbaustelle errichtet wird, er aber Dauer und Ausmaß der hierdurch bedingten Beeinträchtigung des Mietgebrauchs gar nicht übersehen konnte.

    Das LG Mannheim hielt bei einer dreijährigen Großbaustelle eine Minderungsquote von 20 % für angemessen (WuM 2000, 185 ff).

  • LG Göttingen, 15.01.1986 - 5 S 60/85

    Mietminderung bei Immissionen durch Baumaßnahmen täglich von 7 bis 18 Uhr an

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 26.02.2003 - 517 C 175/02
    Auch das LG Göttingen (WuM 1986, 114 ff) macht den Verlust des Minderungsrechts davon abhängig, dass bereits bei Abschluss des Mietvertrages für den Mieter erkennbar war, in welchem Umfang (!) Restaurationsarbeiten durchgeführt werden sollten.

    Das LG Göttingen (WuM 1986, 114/115) folgt insbesondere nicht der Auffassung von Speiser (NJW 1978, 19 ff), der ein Minderungsrecht über § 242 BGB ausschließen will, wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, Dritte seinerseits verantwortlich zu machen.

  • LG Wiesbaden, 17.12.1999 - 3 S 77/99

    Mietminderung bei Baulärm durch ICE-Neubaustecke

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 26.02.2003 - 517 C 175/02
    Das LG Wiesbaden (WuM 2000, 184 ff) hat eine Minderungsquote von 10 % wegen der Mietminderung aufgrund Baulärms im Zuge der ICE-Neubaustrecke Köln-Frankfurt für den Bauschnitt Niedernhausen zugestanden.
  • AG Berlin-Schöneberg, 08.12.1999 - 7 C 135/99

    Mietminderung bei Inbetriebnahme eines zweiten Gleiskörpers der benachbarten

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 26.02.2003 - 517 C 175/02
    Hinsichtlich der vermehrten Lärmimmissionen durch hupende Autofahrer etc., die durch den Baustellenverkehr in ihrem Fortbewegungsdrang behindert wurden, ist lediglich auf die zusätzlichen Lärmimmissionen abzustellen (vgl. AG Schöneberg, ZMR 2000, 308/309).
  • LG Siegen, 09.11.1989 - 3 S 87/89

    Mietminderung bei Lärmbelästigung durch eine Großbaustelle

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 26.02.2003 - 517 C 175/02
    Dies bedeutet, dass die einzelnen Beeinträchtigungen durch Baulärm, Staubentwicklung und deren unterschiedliche Intensität an den einzelnen Tagen als Gesamtheit gesehen werden können (LG Siegen, WuM 1990, 17 [LG Siegen 09.11.1989 - 3 S 87/89] ).
  • AG Osnabrück, 11.10.1996 - 44 C 345/96

    Voraussetzung der Passivlegitimation für die Zulässigkeit einer Klage; Vornahme

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 26.02.2003 - 517 C 175/02
    Auch das AG Osnabrück (WuM 1996, 754 [AG Osnabrück 11.10.1996 - 44 C 345/96] /755) bemisst die Höhe des Minderungsbetrages unter Berücksichtigung der Gesamtheit der negativ auf die Mietwohnung einwirkenden Faktoren, wie Baulärm, optische Beeinträchtigungen, Schmutzbildung etc.
  • AG Hamburg, 16.01.1987 - 44 C 1605/86

    Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Bauarbeiten

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 26.02.2003 - 517 C 175/02
    Dies ergibt sich daraus, dass der Mieter nie sicher sein kann, dass er für einen bestimmten voraussehbaren Zeitraum von solchen Beeinträchtigungen verschont bleibt (vgl. AG Hamburg, WuM 1987, 272 [AG Hamburg 16.01.1987 - 44 C 1605/86] ).
  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 26.02.2003 - 517 C 175/02
    Das BayObLG (NJW 1987, 1950) hat sich in seinem Rechtsentscheid vom 4.2.1987 im Fall einer "ortsüblichen Bebauung" dieser Auffassung angeschlossen.
  • LG Bonn, 25.03.1985 - 6 S 2/85

    Mietminderung bei Baulärm durch Bebauung des Nachbargrundstücks

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 26.02.2003 - 517 C 175/02
    Das Minderungsrecht der Mieter wegen baubedingter Immissionen ist nach Auffassung des LG Bonn (WuM 1986, 115 ff) dann ausgeschlossen, wenn für die Mieter bei Anmietung die mögliche Bebauung eines nicht bebauten Nachbargrundstücks voraussehbar war und sich die Mieter keine Minderung für den Fall baubedingter Immissionen vorbehalten haben.
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