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AG Hamburg-Blankenese, 29.01.2016 - 533 C 30/15 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
AG HH-Blankenese verurteilt den Halter des bei HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten (533 C 30/15 vom 29.01.2016)
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- LG Hamburg, 22.01.2015 - 323 S 7/14
Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten als Schadensersatz aus einem …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 29.01.2016 - 533 C 30/15
Dabei stellt das Gericht - ebenso wie das Landgericht Hamburg in seinen Entscheidungen vom 24.1.2015 (Az. 323 S 7/14, zitiert nach juris) und 26.03.2015 (Anl. K 7) - darauf ab, welcher Gesamtpreis von dem Geschädigten verlangt wird.Damit liegt keine Überschreitung vor, die es gebietet, die als Schadensersatz geltend gemachten Sachverständigenkosten als "nicht erforderlich" im schadensersatzrechtlichen Sinne anzusehen, zumal Besonderheiten, die eine überdurchschnittliche Kenntnis des Geschädigten von der üblichen Honorarhöhe nahe legen, weder vorgetragen worden noch sonst ersichtlich sind (siehe auch LG Hamburg 323 S 7/14).
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 29.01.2016 - 533 C 30/15
Der Geschädigte darf sich damit begnügen, den ihm in seiner Lage ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen, ohne Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13).Sofern bei Vertragsschluss eine Vergütungsvereinbarung wie die vorliegende Preisliste unterzeichnet wird, kommt es für die Frage der Erstattungspflicht des Versicherers darauf an, ob das Entgelt "deutlich erkennbar" (BGH, VI ZR 225/13) bzw. "erkennbar erheblich" (BGH, NJW 2014, 3151, 3153) über den üblichen Preisen liegt.
- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 29.01.2016 - 533 C 30/15
Sofern bei Vertragsschluss eine Vergütungsvereinbarung wie die vorliegende Preisliste unterzeichnet wird, kommt es für die Frage der Erstattungspflicht des Versicherers darauf an, ob das Entgelt "deutlich erkennbar" (BGH, VI ZR 225/13) bzw. "erkennbar erheblich" (BGH, NJW 2014, 3151, 3153) über den üblichen Preisen liegt.