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AG Hamburg-Harburg, 29.06.2016 - 647 C 70/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
Kurzfassungen/Presse
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
Für den Restwert maßgeblich sind die Werte im Schadensgutachten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08
Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten …
Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 29.06.2016 - 647 C 70/16
Der Gutachter hat drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt ermittelt (s. Seite 4 des Gutachtens) und der Bezifferung des Restwertes das höchste Angebot zugrunde gelegt (vgl. hierzu BGH VI ZR 318/08). - BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92
Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten
Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 29.06.2016 - 647 C 70/16
Der ermittelte Wert ist der Schadensberechnung zugrunde zu legen, der Kläger durfte bei seiner Veräußerungsentscheidung von der Richtigkeit der Schadensberechnung im Schadensgutachten ausgehen und sich auf die Expertise des Gutachter verlassen (vgl. hierzu BGH VI ZR 181/92).