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AG Hamburg-St. Georg, 05.08.2021 - 980a C 25/21 WEG |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 05.08.2021 - 980a C 25/21 WEG (https://dejure.org/2021,43049)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 05. August 2021 - 980a C 25/21 WEG (https://dejure.org/2021,43049)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Einsicht in die Verwaltungsunterlagen kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung gerichtlich durchgesetzt werden; §§ 18 Abs. 4 WEG; 935 ff ZPO
- mietrechtsiegen.de
WEG - Einsichtsgewährung in Verwaltungsunterlagen per einstweiliger Verfügung?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen richtet sich gegen den Verband
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen richtet sich jetzt gegen den Verband! (IMR 2022, 36)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 24.11.2014 - 2 W 237/14
Anordnung der Räumung von Gewerbemieträumen im Wege einstweiliger Verfügung
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 05.08.2021 - 980a C 25/21
Eine Leistungsverfügung ist neben Fällen der Existenzgefährdung und Notlage des Antragstellers als Eilmaßnahme nur dann zulässig, wenn die geschuldete Handlung oder Leistung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht (mehr) möglich ist, das heißt, wenn ohne Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden, ferner die Erwirkung eines Titels im Hauptsacheverfahren irreversible Fakten schaffen würde und der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (vgl. nur OLG Celle, NJW 2015, 711, 712, Rn. 11;… Huber, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 940, Rn. 14). - LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11
Einsicht in Verwaltungsunterlagen durch Dritte möglich?
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 05.08.2021 - 980a C 25/21
Der Antrag wäre aber auch deswegen unbegründet, weil die Antragstellerin ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme (vgl. dazu LG Hamburg, ZMR 2012, 292) durch zwei von ihr bevollmächtigte Personen nicht dargetan hat.
- AG Hamburg-St. Georg, 26.08.2022 - 980b C 19/22
Genehmigung zur Aufstellung einer Ladestation
Eine Leistungsverfügung, wie sie der Antragsteller hier erstrebt, ist neben Fällen der Existenzgefährdung und Notlage des Antragstellers als Eilmaßnahme nur dann zulässig, wenn die geschuldete Handlung oder Leistung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht (mehr) möglich ist, das heißt, wenn ohne Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden, ferner die Erwirkung eines Titels im Hauptsacheverfahren irreversible Fakten schaffen würde und der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (vgl. nur AG Hamburg-St. Georg, B. v. 05.08.2021 - 980a C 25/21, ZMR 2021, 847 mit Verweis auf OLG Celle, NJW 2015, 711, 712, Rn. 11;… Huber, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 940, Rn. 14).