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   AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 980b C 1/19 WEG   

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https://dejure.org/2019,49092
AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 980b C 1/19 WEG (https://dejure.org/2019,49092)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 09.08.2019 - 980b C 1/19 WEG (https://dejure.org/2019,49092)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 09. August 2019 - 980b C 1/19 WEG (https://dejure.org/2019,49092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Einbau einer Videoanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf die Gemeinschaft Big Brother spielen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    WEG-Beschluss zur Videoüberwachung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 220/12

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Überwachung des Eingangsbereichs einer

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 980b C 1/19
    Der Einbau einer Videoanlage zur Überwachung von Teilen des Gemeinschaftseigentums ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 2013, 3089) nicht generell unzulässig, sondern grundsätzlich zulässig, wenn die Überwachung durch die Gemeinschaft erfolgt und die Voraussetzungen des § 6b BDSG (a.F.) - jetzt § 4 BDSG - eingehalten sind.

    Dafür ist erforderlich, dass das Überwachungsinteresse der Gemeinschaft das Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers und von Dritten, deren Verhalten mitüberwacht wird, überwiegt und wenn die Ausgestaltung der Überwachung inhaltlich und formell dem Schutzbedürfnis des Einzelnen ausreichend Rechnung trägt (BGH, NJW 2013, 3089, 3090, Tz. 9).

    Schließlich müssen die Regeln für den Betrieb der Überwachung durch Beschluss der Wohnungseigentümer verbindlich festgelegt werden, damit der Umfang der Überwachung und ihre Bedingungen für jeden transparent und jederzeit verifizierbar sind (BGH, NJW 2013, 3089, 3091, Tz. 15).

  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 980b C 1/19
    Dabei kommt es bei der gebotenen objektiven Auslegung maßgebend darauf an, wie der Beschluss - der eine durchführbare Regelung erkennen lassen muss und keine inneren Widersprüche aufweisen darf nach seinem Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter nächstliegend zu verstehen ist (BGH, NJW 2015, 549, 550, Tz. 8).
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 980b C 1/19
    Ein Beschluss ist hinreichend bestimmt, wenn er aus sich heraus klar, eindeutig und widerspruchsfrei erkennen lässt, was gelten soll; der Inhalt kann durch Auslegung bestimmt werden (BGH, NJW 2016, 2177, 2180, Tz: 39).
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