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AG Hamburg-St. Georg, 11.11.2015 - 914 C 122/15 |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 11. November 2015 - 914 C 122/15 (https://dejure.org/2015,45732)
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Hamburg-St. Georg verurteilt unter Bezugnahme auf BGH VI ZR 67/06 und VI ZR 225/13 die Generali Versicherung mit prima Urteil vom 11.11.2015 - 914 C 122/15 - zur Zahlung resticher erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 11.11.2015 - 914 C 122/15
Der BGH (Urt. v. 11.2.2014 - VI ZR 225/13) hat zur Erstattungsfähigkeit jüngst seine frühere Rechtsprechung bestätigt und ausgeführt (Zitat gekürzt um Nachweise):.Angesichts der Tatsache, dass der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet ist (BGH, Urt. v. 11.2.2014 - VI ZR 225/13; VI ZR 67/06), wird er in aller Regel auch von der Erforderlichkeit der angefallenen Sachverständigenkosten ausgehen dürfen.
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 11.11.2015 - 914 C 122/15
Angesichts der Tatsache, dass der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet ist (…BGH, Urt. v. 11.2.2014 - VI ZR 225/13; VI ZR 67/06), wird er in aller Regel auch von der Erforderlichkeit der angefallenen Sachverständigenkosten ausgehen dürfen.