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   AG Hamburg-St. Georg, 13.09.2018 - 911 C 245/17   

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https://dejure.org/2018,47739
AG Hamburg-St. Georg, 13.09.2018 - 911 C 245/17 (https://dejure.org/2018,47739)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 13.09.2018 - 911 C 245/17 (https://dejure.org/2018,47739)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 13. September 2018 - 911 C 245/17 (https://dejure.org/2018,47739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtkreuztal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lebensgemeinschaft ist zu Ende: Jeder kann Zustimmung zur Kündigung verlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 21.06.1999 - 16 W 16/99

    Wohnraummietrecht - Anspruch gegen Lebensgefährten auf Mitwirkung bei Kündigung?

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 13.09.2018 - 911 C 245/17
    Diesem Anspruch können die Mieterschutzvorschriften nicht in analoger Anwendung entgegengehalten werden (OLG Köln NZM 1999, 998).

    Soweit die Klägerin die Wohnung nicht kündigen, sondern allein weiternutzen möchte, bleibt es ihr unbenommen, dies mit dem Vermieter zu vereinbaren (OLG Köln, NZM 1999, 998).

  • BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 14/04

    Kündigung des Mietvertrages gegenüber dem verbliebenen Mitmieter

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 13.09.2018 - 911 C 245/17
    Nach einhelliger Auffassung können vormalige Lebensgefährten nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die regelmäßig - wie hier auch - als Kündigung der die Lebensgefährten verbindenden Innen-GbR zu sehen ist, wechselseitig die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen (BGH NJW 2005, 1715; OLG Düsseldorf WuM 2007, 567; BeckOK-MietR/Weber, 12. Ed. 1.3.2018, BGB § 553 Rn. 14).

    Dem Anspruch stehen auch keine anderen berechtigte Interessen der Klägerin entgegen (vgl. hierzu BGH NJW 2005, 1715).

  • OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 U 43/97

    Haftung des Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach Beendigung der

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 13.09.2018 - 911 C 245/17
    Zwar ist im Hinblick auf treuwidriges Verhalten grundsätzlich anerkannt, dass, soweit der nach Beendigung der Lebensgemeinschaft in der Wohnung verbleibende - ehemalige - Lebensgefährte zu erkennen gibt, dass er die Wohnung behalten will, dieser die Miete im Innenverhältnis allein tragen und den ausgezogenen Lebensgefährten gegenüber dem Vermieter von dessen Forderung freistellen muss (vgl. OLG Düsseldorf NZM 1998, 72; BeckOK-MietR/Weber, 12. Ed. 1.3.2018, BGB § 553 Rn. 14; Blank/Börstinghaus/Blank, 5. Aufl. 2017, BGB § 535 Rn. 249).

    Im Hinblick hierauf handelt der Bekl. rechtsmißbräuchlich, wenn er die Wohnung seit dem endgültigen Auszug der Kl. alleine nutzt und sich zugleich eines Anspruchs gegen sie auf Beteiligung an der Miete berühmt." (vgl. OLG Düsseldorf NZM 1998, 72).

  • BGH, 30.04.2008 - XII ZR 110/06

    Rechtstellung des verbleibenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 13.09.2018 - 911 C 245/17
    Als nichtehelich geführte Lebensgemeinschaft ist eine Verbindung anzusehen, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BGH NJW 2008, 2333; 1993, 999).

    Für eine solche Lebensgemeinschaft ist insbesondere die Verflechtung der Lebensbereiche im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft von Bedeutung, wie sie hier gerade durch das paarweise Zusammenleben der Parteien sowie das Einstehen der Eltern des Beklagten für dieses gemeinsame Zusammenleben belegt wird (vgl. zum Ganzen, BGH NJW 2008, 2333; BeckOK-MietR/Weber, 12. Ed. 1.3.2018, BGB § 553 Rn. 14).

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 287/98

    Musikproduktionsvertrag

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 13.09.2018 - 911 C 245/17
    Verzug tritt dann mit Ablauf des dritten Werktages eines jeden Monats ein (vgl. hierzu mit Blick auf eine jährliche Leistungsbestimmung BGH NJW 2001, 2878, 2879; siehe auch, Schmidt-Futterer/Blank, 13. Aufl. 2017, BGB § 543 Rn. 92 ff.; BeckOK BGB/Lorenz, 46. Ed. 1.5.2018, BGB § 286 Rn. 30-33).
  • BGH, 13.01.1993 - VIII ARZ 6/92

    Eintrittsrecht des überlebenden Partners nach Tod des Mieters bei eheähnlicher

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 13.09.2018 - 911 C 245/17
    Als nichtehelich geführte Lebensgemeinschaft ist eine Verbindung anzusehen, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BGH NJW 2008, 2333; 1993, 999).
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