Rechtsprechung
AG Hamburg-St. Georg, 13.12.2019 - 980b C 21/19 WEG |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 13.12.2019 - 980b C 21/19 WEG (https://dejure.org/2019,54793)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 13. Dezember 2019 - 980b C 21/19 WEG (https://dejure.org/2019,54793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,54793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch Ex-Verwalter muss Jahresabrechnung erstellen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.02.2018 - V ZR 89/17
Pflicht des Verwalters zur Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 13.12.2019 - 980b C 21/19
Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 3 WEG trifft den Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht Amtsinhaber ist (BGH, NJW 2018, 1969, Tz. 11).Soweit der ausgeschiedene Verwalter - wie hier - die Verwaltungsunterlagen inzwischen an den neuen Verwalter herausgegeben hat, steht ihm ein Einsichtsrecht zu, das auch die für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen und Belege, die im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Verwalteramt noch nicht vorlagen, sondern erst später dem neuen Verwalter zur Verfügung stehen, zu (vgl. BGH, NJW 2018, 1969, 1970, Tz. 16).