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   AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18 WEG   

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https://dejure.org/2019,49692
AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18 WEG (https://dejure.org/2019,49692)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 15.11.2019 - 980b C 21/18 WEG (https://dejure.org/2019,49692)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 15. November 2019 - 980b C 21/18 WEG (https://dejure.org/2019,49692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG-Verwaltung - Zulässigkeit von Kompetenzübertragungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kompetenzübertragungen auf die WEG-Verwaltung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • AG Hamburg-St. Georg, 28.04.2017 - 980b C 69/16

    Anfechtung WEG-Beschluss - Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18
    Mit rechtskräftigem Urteil vom 28. April 2017 - 980b C 69/16 WEG (ZMR 2017, 679) erklärte das erkennende Gericht den Beschluss der Eigentümerversammlung vom 7. Dezember 2016 zu TOP 5 ("Nutzungskonzept der Gemeinschaftsflächen") insoweit für ungültig, wie unter Ziffer 5 ("Gärten") Regelungen zur Nutzung der Gärten durch die Einheiten 3 und 4 getroffen wurden.

    Das Gericht hat in seiner Entscheidung vom 28. April 2017 - 980b C 69/16 WEG (ZMR 2017, 679), die wesentlichen Leitlinien für die Überlassung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Flächen an einzelne Sondereigentümer, wie sie vom BGH entwickelt worden sind, bereits dargestellt; darauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • LG Hamburg, 12.11.2014 - 318 S 74/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Negativbeschluss über eine

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18
    Ansonsten können lediglich Detailfragen delegiert werden (vgl. nur LG Hamburg, ZMR 2015, 143).
  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18
    Es ist zudem nicht ersichtlich, dass die angeführten "Investitionen" solche sind, die die übrigen Eigentümer ohnehin übernommen haben oder übernehmen mussten; insoweit dürften die Grundsätze zur eigenmächtigen Vornahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durch einzelne Eigentümer, die keinen Kostenerstattungsanspruch gegenüber den übrigen Miteigentümern begründen (s. BGH, NZM 2019, 624), gelten.
  • BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99

    Nicht ordnungsmäßige Verwaltung mangels Einholung von Vergleichsangeboten über

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18
    Dahinstehen kann, ob der angefochtene Beschluss schon deswegen für ungültig zu erklären ist, weil den Eigentümern bei der Beschlussfassung - was unstreitig ist - keine drei Vergleichsangebote vorgelegen haben; ob an diesem von der Rechtsprechung (etwa BayObLG, NZM 2000, 512, 513) entwickelten "Dogma" festzuhalten ist, ist angesichts der veränderten tatsächlichen Verhältnisse infolge des derzeit anhaltenden Baubooms und der zurückgegangenen Neigung von (Handwerks-)Unternehmen, überhaupt Kostenvoranschläge - zumal bei einem überschaubaren Auftragsvolumen, wie es auch hier mit einem Betrag von 6.000,00 EUR in Rede steht - abzugeben, ohnehin zweifelhaft (s. dazu etwa Jacoby, ZWE 2019, 20; Luhmann/Letzner, NZM 2019, 243; Casser, ZWE 2018, 382).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18
    Dieses besteht auch nach Vollzug eines angefochtenen Beschlusses fort und ist im Regelfall nicht zu prüfen, weil das Anfechtungsrecht dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsgemäßen Verwaltung dient; es entfällt nur ausnahmsweise, wenn ein Erfolg der Klage den Eigentümern oder der Gemeinschaft keinen Nutzen mehr bringen kann (BGH, ZMR 2011, 732).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 3 Wx 61/97

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung von Instandhaltungs- und

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18
    Eine Delegation konkreter Einzelmaßnahmen an die Verwaltung nach § 21 Abs. 3 WEG ist zwar anerkanntermaßen durch Mehrheitsbeschluss dann möglich, wenn die grundsätzliche Verantwortung bei der Eigentümerversammlung verbleibt und das finanzielle Risiko für den einzelnen Eigentümer begrenzt und überschaubar ist (so LG München I, ZMR 2009, 230; OLG Düsseldorf, ZMR 1997, 605).
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18
    Eine solche Regelung ist bei einer objektiv-normativen Auslegung des Beschlusses "aus sich heraus", also ausgehend vom protokollierten Wortlaut und dem nächstliegenden Sinn der Bedeutung (vgl. BGH, NZM 2016, 387, 388, Tz. 20), im Streitfall aber nicht getroffen worden.
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18
    Die Vermietung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Flächen entzieht den Wohnungseigentümern zwar nicht das Recht zum Mitgebrauch, sondern setzt es weiterhin voraus; sie regelt nur die Art und Weise der Ausübung, indem sie die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs den Anteil an den Mieteinnahmen treten lässt (vgl. BGH, NJW 2017, 64, 65, Tz. 15).
  • AG Bochum, 30.10.2008 - 94 C 26/08

    Ausschluss der Teilnahme Dritter bei Unüberschaubarkeit

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18
    Eine Delegation konkreter Einzelmaßnahmen an die Verwaltung nach § 21 Abs. 3 WEG ist zwar anerkanntermaßen durch Mehrheitsbeschluss dann möglich, wenn die grundsätzliche Verantwortung bei der Eigentümerversammlung verbleibt und das finanzielle Risiko für den einzelnen Eigentümer begrenzt und überschaubar ist (so LG München I, ZMR 2009, 230; OLG Düsseldorf, ZMR 1997, 605).
  • BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18
    Zwar kann das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage fehlen, wenn sich die Anrufung des Gerichts aufgrund besonderer Umstände als treuwidrig darstellt (vgl. dazu etwa BGH, ZMR 2019, 699; NJW 2012, 2578, Tz. 8).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht

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