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AG Hamburg-St. Georg, 16.11.2015 - 941 Cs 114/15 |
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AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 16. November 2015 - 941 Cs 114/15 (https://dejure.org/2015,45443)
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 5
Mittelbare Falschbeurkundung, unrichtige Angaben, falsche Angaben, Duldung, verfassungskonforme Auslegung, Selbstbelastungsfreiheit, Ausländerstrafrecht, Selbstbelastung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 17.02.2015 - 252 Js 3536/13
Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers: Strafbarkeit wegen Angabe falscher …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 16.11.2015 - 941 Cs 114/15
Die Strafnorm des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG ist jedoch verfassungskonform insoweit einschränkend auszulegen, als sie Verstöße gegen die Pflicht aus § 49 Abs. 2 AufenthG jedenfalls dann nicht erfasst, wenn sich der Ausländer, wie hier die Angeklagte, der Strafverfolgung ausgesetzt hätte (vergleiche insoweit zutreffend das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Februar 2015 - Aktenzeichen (572) 252 Js 3536/13 (139/14) 246b Ds 206/13).