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   AG Hamburg-St. Georg, 17.05.2019 - 980b C 49/17 WEG   

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https://dejure.org/2019,62912
AG Hamburg-St. Georg, 17.05.2019 - 980b C 49/17 WEG (https://dejure.org/2019,62912)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 17.05.2019 - 980b C 49/17 WEG (https://dejure.org/2019,62912)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 17. Mai 2019 - 980b C 49/17 WEG (https://dejure.org/2019,62912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Einzuhaltendes Schallschutzmaß in einem Altbau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höherer Schallschutz nach Einbau von Estrich und Teppichboden/Eichenparkett?

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Schallschutz im Altbau

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.03.2018 - V ZR 276/16

    Trittschallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 17.05.2019 - 980b C 49/17
    Diese Bestimmung, die auch bei den Schallschutz beeinflussenden Veränderungen des Sondereigentums maßgeblich ist, ist aufgrund der in § 22 Abs. 1 WEG enthaltenen Verweisung anzuwenden (vgl. BGH, NJW 2018, 2123, Tz. 5).

    Diese insoweit allein maßgeblichen "Eingriffe" in den Fußbodenaufbau stellen sich nach Ansicht des erkennenden Gerichts nicht als einen "Eingriff' im Sinne der o.g. Rechtsprechung des BGH (NJW 2018, 2123) dar.

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 17.05.2019 - 980b C 49/17
    Bei einem solchen Eingriff von erheblichen Umfang in die Gebäudesubstanz entsteht bei den übrigen Wohnungseigentümern die berechtigte Erwartung, dass bei dem Umbau des Sonder- und des Gemeinschaftseigentums insgesamt die aktuellen technischen Vorgaben und damit auch die nunmehr geltenden Schallschutzwerte beachtet werden (BGH, a.a.O., Tz. 15; so auch BGH NZM 2012, 611, Tz. 11).
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 73/14

    Wechsel des Bodenbelags und Schallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 17.05.2019 - 980b C 49/17
    Etwas anderes folgt im Hinblick auf das von der Beklagten einzuhaltende Schallschutzmaß auch nicht aus dem Inhalt der Teilungserklärung (TE), vor allem der dortigen Regelung in § 4 Abs. 1. Zwar kann die Gemeinschaftsordnung Regelungen zum Schallschutz enthalten, die über den Mindeststandard hinausgehen; diese müssen aber hinreichend bestimmt sein (s. nur BGH, NJW 2015, 1442, 1443, Tz. 9).
  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 46/13

    Wohnungseigentum: Kostentragungspflicht einzelner Wohnungseigentümer bei

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 17.05.2019 - 980b C 49/17
    Für die Auslegung der Bestimmungen, die dingliche Wirkung haben, kommt es maßgebend auf ihren Wortlaut und ihren Sinn an, wie sie sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutungen der Eintragung ergeben, weil sie auch Sonderrechtsnachfolger der Wohnungseigentümer binden; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. BGH, NJW-RR 2014, 527, 528, Tz. 11).
  • AG Hamburg-St. Georg, 14.07.2023 - 980a C 17/22

    Trittschalldämmung muss Mindestanforderungen gem. DIN 4109 (1989) erfüllen

    Deswegen kommt es hier für die Beurteilung der Lärmgrenzen, deren Einhaltung der Kläger einfordern kann, nicht auf den Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes (s. dazu BGH, NZM 2015, 382 = ZMR 2015, 561), sondern auf den Zeitpunkt an, in dem in den Estrich und/oder die Geschossdecke bzw. in das gemeinschaftliche Eigentum ("Gebäudesubstanz") eingegriffen worden und dieser erhebliche Eingriff nicht ohne Auswirkung auf den Trittschall geblieben ist (s. etwa Gericht, Urt. v. 17.05.2019 - 980b C 49/17 WEG, IMRRS 2021, 0141 unter Verweis BGH, NJW 2018, 2123, 2124, Tz. 12 ff.).
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