Rechtsprechung
AG Hamburg-St. Georg, 20.08.2021 - 980a C 29/20 WEG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Nicht-Eigentümer kann nicht zum Beirat bestellt werden; § 29 WEG a.F. / Klage auf Teilanfechtung eines Beschlusses kann in der mündlichen Verhandlung noch umgestellt werden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bestellung eines Nicht-Eigentümers als Beirat führt zur Gesamtnichtigkeit des Bestellungsbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bestellung eines Nicht-Eigentümers zum Beirat ist unzulässig! (IMR 2022, 365)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 20.08.2021 - 980a C 29/20
Der Rechtsgedanke des § 139 BGB, der auch bei einer Beschlussanfechtung zu beachten ist (vgl. BGH, NJW 1998, 3713, 3715 = ZMR 1999, 41), führt dazu, der Beschluss nicht in einen gültigen Teil und in einen ungültigen Teil aufzuspalten ist, sondern die Unwirksamkeit der Bestellung eines Nicht-Eigentümers als Beirat dazu führt, dass der gesamte Beschluss mit diesem Makel infiziert wird.Der Rechtsgedanke des § 139 BGB, der auch bei einer Beschlussanfechtung zu beachten ist (vgl. BGH, NJW 1998, 3713, 3715 = ZMR 1999, 41), führt dazu, der Beschluss nicht in einen gültigen Teil und in einen ungültigen Teil aufzuspalten ist, sondern die Unwirksamkeit der Bestellung eines Nicht-Eigentümers als Beirat dazu führt, dass der gesamte Beschluss mit diesem Makel infiziert wird (so etwa - ohne ausdrückliche Erwähnung - AG Köln, ZWE 2017, 377, 378 = ZMR 2017, 436 und AG Hamburg, ZMR 2015, 811;… ferner Müller, Anm. zu AG Offenbach, Urt. v. 3.1.2018 - 310 C 160/16, ZWE 2018, 463, 464; ähnlich AG München, ZWE 2017, 419, 420 = ZMR 2017, 930).
- AG Offenbach, 03.01.2018 - 310 C 160/16
Beiratsmitglied im Lager des Verwalters ist ungeeignet / Wohnungseigentümer kann …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 20.08.2021 - 980a C 29/20
Der Rechtsgedanke des § 139 BGB, der auch bei einer Beschlussanfechtung zu beachten ist (vgl. BGH, NJW 1998, 3713, 3715 = ZMR 1999, 41), führt dazu, der Beschluss nicht in einen gültigen Teil und in einen ungültigen Teil aufzuspalten ist, sondern die Unwirksamkeit der Bestellung eines Nicht-Eigentümers als Beirat dazu führt, dass der gesamte Beschluss mit diesem Makel infiziert wird (so etwa - ohne ausdrückliche Erwähnung - AG Köln, ZWE 2017, 377, 378 = ZMR 2017, 436 und AG Hamburg, ZMR 2015, 811; ferner Müller, Anm. zu AG Offenbach, Urt. v. 3.1.2018 - 310 C 160/16, ZWE 2018, 463, 464; ähnlich AG München, ZWE 2017, 419, 420 = ZMR 2017, 930). - BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20
Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 20.08.2021 - 980a C 29/20
Nach der bis zum 30.11.2020 gültigen Fassung des § 29 Abs. 1 S. 2 WEG - auf die es hier ankommt (vgl. BGH, NZM 2021, 475, 476, Rn. 6 a.E. = ZMR 2021, 595, beck-online) - besteht der Verwaltungsbeirat aus " einem Wohnungseigentümer " als Vorsitzenden und zwei weiteren " Wohnungseigentümern " als Beisitzern. - AG München, 18.01.2017 - 481 C 11177/16
Ungültige Eigentümerbeschlüsse: Bestellung unzulässiger Anzahl von Beiräten, …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 20.08.2021 - 980a C 29/20
Der Rechtsgedanke des § 139 BGB, der auch bei einer Beschlussanfechtung zu beachten ist (vgl. BGH, NJW 1998, 3713, 3715 = ZMR 1999, 41), führt dazu, der Beschluss nicht in einen gültigen Teil und in einen ungültigen Teil aufzuspalten ist, sondern die Unwirksamkeit der Bestellung eines Nicht-Eigentümers als Beirat dazu führt, dass der gesamte Beschluss mit diesem Makel infiziert wird (so etwa - ohne ausdrückliche Erwähnung - AG Köln, ZWE 2017, 377, 378 = ZMR 2017, 436 und AG Hamburg, ZMR 2015, 811;… ferner Müller, Anm. zu AG Offenbach, Urt. v. 3.1.2018 - 310 C 160/16, ZWE 2018, 463, 464; ähnlich AG München, ZWE 2017, 419, 420 = ZMR 2017, 930). - AG Köln, 06.03.2017 - 202 C 114/16
Wahl Außenstehender zum Beirat?
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 20.08.2021 - 980a C 29/20
Der Rechtsgedanke des § 139 BGB, der auch bei einer Beschlussanfechtung zu beachten ist (vgl. BGH, NJW 1998, 3713, 3715 = ZMR 1999, 41), führt dazu, der Beschluss nicht in einen gültigen Teil und in einen ungültigen Teil aufzuspalten ist, sondern die Unwirksamkeit der Bestellung eines Nicht-Eigentümers als Beirat dazu führt, dass der gesamte Beschluss mit diesem Makel infiziert wird (so etwa - ohne ausdrückliche Erwähnung - AG Köln, ZWE 2017, 377, 378 = ZMR 2017, 436 und AG Hamburg, ZMR 2015, 811;… ferner Müller, Anm. zu AG Offenbach, Urt. v. 3.1.2018 - 310 C 160/16, ZWE 2018, 463, 464; ähnlich AG München, ZWE 2017, 419, 420 = ZMR 2017, 930).