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   AG Hamburg-St. Georg, 23.11.2018 - 980b C 17/18 WEG   

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https://dejure.org/2018,52512
AG Hamburg-St. Georg, 23.11.2018 - 980b C 17/18 WEG (https://dejure.org/2018,52512)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 23.11.2018 - 980b C 17/18 WEG (https://dejure.org/2018,52512)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 23. November 2018 - 980b C 17/18 WEG (https://dejure.org/2018,52512)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 11.12.2006 - 16 Wx 200/06

    Offenlegung sämtlicher Abrechnungsunterlagen vor Abstimmung über Jahresabrechnung

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 23.11.2018 - 980b C 17/18
    Zudem hätte sie, wenn dieser Anspruch vor der Beschlussfassung am 29. November 20.17 durch die WEG-Verwaltung nicht erfüllt worden ist, darauf mit Erfolg eine Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Jahresabrechnung stützen können (OLG Köln, NJW-RR 2007, 808; OLG München, NJW-RR 2006, 19).
  • OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06

    Einsichtsnahme des Wohnungseigentümers in Unterlagen der Jahresabrechnung -

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 23.11.2018 - 980b C 17/18
    Im Übrigen stand der Klägerin auch ein Anspruch gegen die WEG-Verwaltung bzw. die Beklagte zu 4) auf Einsicht in die Unterlagen zur Jahresabrechnung zu (OLG München, ZWE 2006, 501).
  • OLG Köln, 24.08.2005 - 16 Wx 80/05

    Voraussetzungen der Genehmigung einer Jahresabrechnung; Belastung des Verwalters

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 23.11.2018 - 980b C 17/18
    Zudem hätte sie, wenn dieser Anspruch vor der Beschlussfassung am 29. November 20.17 durch die WEG-Verwaltung nicht erfüllt worden ist, darauf mit Erfolg eine Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Jahresabrechnung stützen können (OLG Köln, NJW-RR 2007, 808; OLG München, NJW-RR 2006, 19).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2006 - 3 Wx 194/06

    Zur Bestandskraft einer unrichtigen Heizkostenabrechnung nach unterlassener

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 23.11.2018 - 980b C 17/18
    Bei den " neu hinzugetretenen Umständen ", die einem Wohnungseigentümer aus § 242 BGB einen Anspruch auf Zustimmung zu einem Zweitbeschluss verschaffen, kann es sich aber nicht um solche handeln, die dem Anspruchsteller selbst erst nach Fassung des Erstbeschlusses bekannt geworden sind, sondern lediglich um solche, die objektiv vor der ersten Beschlussfassung unbekannt gewesen sind (wie etwa ein erst nach Beschlussfassung erkannter Fehler einer Messeinrichtung, vgl. dazu OLG Düsseldorf, B. v. 01.12.2006 - 1-3 Wx 194/06).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 23.11.2018 - 980b C 17/18
    Das entspricht dem Grundsatz, dass ein Wohnungseigentümer die Abänderung eines bestandskräftigen Beschlusses nur dann beanspruchen kann, wenn schwerwiegende Gründe - etwa eine (nachträgliche) erhebliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - das Festhalten am Beschluss als treuwidrig erscheinen lassen und der bestehende Zustand in seinem Sinn verändert werden muss (vgl. BGH, NJW 2016, 1310, 1312, Tz. 17; ZWE 2012, 218, 219).
  • BGH, 03.02.2012 - V ZR 83/11

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft:

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 23.11.2018 - 980b C 17/18
    Das entspricht dem Grundsatz, dass ein Wohnungseigentümer die Abänderung eines bestandskräftigen Beschlusses nur dann beanspruchen kann, wenn schwerwiegende Gründe - etwa eine (nachträgliche) erhebliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - das Festhalten am Beschluss als treuwidrig erscheinen lassen und der bestehende Zustand in seinem Sinn verändert werden muss (vgl. BGH, NJW 2016, 1310, 1312, Tz. 17; ZWE 2012, 218, 219).
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