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AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2015 - 318c C 110/15 |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 24. September 2015 - 318c C 110/15 (https://dejure.org/2015,41972)
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG HH-St. Georg verurteilt die Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten (918 C 173/15 vom 18.12.2015)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2015 - 318c C 110/15
Nur wenn der Geschädigte aber bei Auftragserteilung erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az.: VI ZR 225/13, Rz. 9 - zitiert nach Juris). - LG Hamburg, 09.04.2015 - 323 S 45/14
Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2015 - 318c C 110/15
Bei der mit der Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 09.04.2015, Az.: 323 S 45/14, .s. Anlage K 7), der sich dieses Gericht anschließt, nur gebotenen Gesamtbetrachtung erweisen sich Sachverständigenkosten in Höhe von insgesamt 459, 69 EUR (brutto) bei einer Schadenshöhe (hier: Netto-Reparaturkosten) von 1.032,62 EUR durchaus nicht als für den Geschädigten "erkennbar erheblich überhöht".