Rechtsprechung
AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 4/21 WEG |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 24. September 2021 - 980a C 4/21 WEG (https://dejure.org/2021,52608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,52608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Sanierungsbeschluss muss alle Gewerke berücksichtigen; § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG
- mietrechtsiegen.de
WEG-Recht - Zweitbeschluss nach ungültigem Erstbeschluss
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Angebot muss alle (geplanten) Maßnahmen umfassen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Angebot muss alle Maßnahmen umfassen! (IMR 2022, 241)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 4/21
Es besteht zwar grundsätzlich im Ermessen der Gemeinschaft, ob überhaupt ein Sanierungsplan beschlossen wird - ebenso wie dessen spätere Fortentwicklung (vgl. BGH, NJW 2012, 1724, Tz. 5 = ZMR 2012, 646). - OLG Hamburg, 07.10.2009 - 2 Wx 58/09
Wohnungseigentum: Anforderungen an die Ermessensausübung der …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 4/21
Es entspricht daher mittlerweile nur mehr ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F., wenn ein Beschluss alle für die Erstellung des Sanierungskonzepts bekannten Umstände mitberücksichtigt (vergleichbar etwa wie bei HansOLG, NJW-RR 2010, 1240, 1241 = ZMR 2010, 129). - BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20
Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 4/21
Der angefochtene Beschluss vom 22.12.2020 zu TOP 8 widerspricht nach der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden materiellen Rechtslage (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 664, 665, Tz. 6), also nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes in der seit dem 01.12.2020 gültigen Fassung gemäß dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (…BGBl. I 2020, S. 2187), den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.