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   AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19 WEG   

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AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19 WEG (https://dejure.org/2021,49791)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 24.09.2021 - 980a C 46/19 WEG (https://dejure.org/2021,49791)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 24. September 2021 - 980a C 46/19 WEG (https://dejure.org/2021,49791)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Klimaanlagengeräusche störend für Nachbarn?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schon geringste Geräusche einer Klimaanlage wirken störend für die Nachbarn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch geringfügige Geräusche können stören

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schon geringste Geräusche einer Klimaanlage wirken störend für die Nachbarn (IMR 2022, 119)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Hamburg, 06.06.2014 - 318 S 131/13

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Nachteilige Veränderung des

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19
    Bei der Installation solcher Geräte handelt es sich um eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG a.F.; dies folgt schon aus den mit der Installation und den Leitungsdurchführungen verbundenen Substanzeingriffen in das gemeinschaftliche Eigentum (siehe LG Hamburg, ZWE 2015, 135, 136 = ZMR 2014, 1009).
  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17

    Rechtskraft eines Urteils als Ersetzung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19
    Die Übergangsvorschrift des § 48 Abs. 5 WEG n.F. verweist für die Fortgeltung des Prozessrechts für vor dem 01.12.2020 anhängig gewordene Verfahren - wie hier - auf den " dritten Teil " des Gesetzes, also die §§ 43 ff. WEG a.F. Die schon nach früherem Recht bekannte Beschlussersetzung durch ein gerichtliches Gestaltungsurteil nach § 21 Abs. 8 WEG a.F. (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2018, 522, 523, Tz. 10 = ZMR 2018, 608) unterfiel anerkanntermaßen jedenfalls den Regelungen in § 43 WEG a.F., auch wenn die konkrete Einordnung dieser Klageart und Entscheidungsform dort umstritten war (für eine Anwendung von § 43 Nr. 1 WEG a.F. etwa Roth, in: Bärmann, WEG, 14. Aufl. 2018, § 43, Rn. 73 und 99, für eine Anwendung von § 43 Nr. 4 WEG a.F. auf solche Fälle hingegen etwa Riecke/Schmid, WEG, 5. Aufl. 2019, § 43 WEG, Rn. 24 und Karkmann, in: BeckOGK-WEG, Ed. 1.3.2020, § 43, Rn. 23).
  • LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 236/10

    Umwandlung Dachterrasse - Vollgeschoss: (Reine) Umgestaltung?

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19
    Die in Rede stehende Installation der Geräte, die jeweils mit einer Kernbohrung durch die Außenwand einhergeht, unterfällt auch diesem Um- und Ausbaurecht; darunter sind bei unbefangener Betrachtung nach dem nächstliegenden Sinn der Bedeutung solche (baulichen) Maßnahmen bzw. Veränderungen zu verstehen, die an oder innerhalb der vorhandenen Gebäudehülle vorgenommen werden (vgl. LG Hamburg, ZMR 2012, 887).
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19
    Die Schwelle für die Annahme einer Beeinträchtigung im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 2 WEG ist eher niedrig anzusetzen (vgl. nur BVerfG, NZM 2005, 182, 184 = ZMR 2005, 634).
  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19
    Insoweit kommt es, anders als im Rahmen der Beschlussanfechtung (s.o.), zwar nicht auf den Zeitpunkt der Willensbildung an (06.11.2019), sondern nach allgemeinen prozessualen Regeln auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung an (s. BGH, NJW 2018, 3238, 3241, Tz. 26 = ZMR 2018, 835; Gericht, Urt. v. 25.06.2021 - 980b C 31/20 WEG; Engelhardt, in: MüKoBGB, Bd. 8, 8. Aufl. 2020, § 21 WEG, Rn. 87).
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 203/18

    Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19
    Regelungen in einer Vereinbarung sind wie Grundbucheintragungen auszulegen, ausgehend vom Wortlaut und dem nächstliegenden Sinn der Bedeutung ist der Regelungsgehalt also aus unbefangener Sicht im Rahmen einer objektiv-normativen Auslegung " aus sich heraus " zu ermitteln, ohne dass grundsätzlich Umstände außerhalb der Eintragung herangezogen werden dürfen (vgl. nur BGH, NJW 2020, 1354, Rz. 7 = ZMR 2020, 322).
  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19
    Die Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss setzt voraus, dass das Ermessen der Wohnungseigentümer auf null reduziert war, dem abgelehnten Beschlussantrag zuzustimmen, also einzig die positive Beschlussfassung ordnungsgemäß gewesen wäre (BGH, NJW 2016, 473, Rz. 6 ff.; NJW 2015, 3713, Rn. 13; LG Hamburg, ZWE 2018, 285, 287, Rz. 30).
  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19
    Die Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss setzt voraus, dass das Ermessen der Wohnungseigentümer auf null reduziert war, dem abgelehnten Beschlussantrag zuzustimmen, also einzig die positive Beschlussfassung ordnungsgemäß gewesen wäre (BGH, NJW 2016, 473, Rz. 6 ff.; NJW 2015, 3713, Rn. 13; LG Hamburg, ZWE 2018, 285, 287, Rz. 30).
  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19
    Der bei Mehrheitsbeschlüssen zum Tragen kommende Gleichbehandlungsgrundsatz lässt Differenzierungen zwar nur dann zu, wenn dafür ein ausreichender Sachgrund besteht (vgl. dazu nur BGH, NZM 2013, 195, 196, Rn. 19 = ZMR 2013, 288; LG Hamburg ZMR 2018, 358, 359).
  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19
    Unter einem " Nachteil " im Sinne dieser Norm ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen, die konkret und objektiv sein muss; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. dazu nur BGH, NZM 2014, 245, 246, Rn. 11 = ZMR 2014, 554).
  • LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtbarkeit eines

  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20

    Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem

  • AG Hamburg-St. Georg, 25.06.2021 - 980a C 31/20
  • AG Bremen, 02.11.2022 - 28 C 34/22

    Darf ein Klimagerät eingebaut werden?

    Das Bohren eines Lochs durch die Außenfassade oder durch Fensterrahmen zur Installation einer Klimaanlage ist ein Substanzeingriff in diesem Sinne und daher eine bauliche Veränderung (OLG Düsseldorf BeckRS 2009, 88861; LG Frankfurt a. M. ZWE 2021, 460; LG Berlin ZWE 2017, 130; LG Hamburg ZWE 2015, 135; AG München BeckRS 2019, 33519; vgl. auch: Bärmann/Pick/Emmerich, 20. Aufl. 2020, WEG § 22 Rn. 36; AG St. Georg, ZWE 2022, 135 Rn. 14).
  • AG Hamburg-St. Georg, 25.03.2022 - 980a C 34/20

    Schwimmbad muss gewartet werden

    Dieser Antrag, auf den in prozessualer Hinsicht nach § 48 Abs. 5 WEG n.F. ebenfalls das bis zum 30.11.2020 geltende (Verfahrens-)Recht anzuwenden ist, richtet sich nach § 21 Abs. 8 WEG a.F. (vgl. nur Gericht, ZWE 2022, 135 = ZMR 2021, 1016 m.w.N.).
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