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AG Hamburg-St. Georg, 26.02.2016 - 911 C 310/15 |
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AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - 911 C 310/15 (https://dejure.org/2016,17149)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
Miete: Zahlungsverzug bei Kostenübernahmeerklärung öffentlicher Stelle
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zahlungsverzug: Ordentliche Kündigung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 267/09
Unterbliebene Zahlung der Prozesskosten eines früheren Räumungsprozesses durch …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 26.02.2016 - 911 C 310/15
Anerkannt ist, dass nicht unerhebliche Pflichtverletzung im vorgenannten Sinne unter anderem dann gegeben sein kann, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete oder der Betriebskosten in Höhe eines Betrags, der die Bruttomiete für zwei Monate erreicht, über einen Zeitraum von mehr als zwei Zahlungsterminen hinweg in Verzug gerät (vgl. BGH, NZM 2010, 696, Tz. 15). - BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 71/07
Kündigungsfrist eines am 1.9.2001 bestehenden, auf unbestimmte Zeit eingegangenen …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 26.02.2016 - 911 C 310/15
Das gilt auch bei der Räumung von Wohnraum (BGH, NZM 2008, 362, 363, Tz. 24), sofern der Mieter - wie hier der Beklagte - das Bestehen eines Kündigungsgrundes verneint. - BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07
Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 26.02.2016 - 911 C 310/15
Entgegen der Meinung des Beklagten war eine Abmahnung durch den Kläger in Bezug auf seinen Zahlungsausfall über zwei Termine hinweg nicht notwendig (BGH, NJW 2008, 508, 510, Tz. 20). - BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04
Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 26.02.2016 - 911 C 310/15
Das Fehlverhalten des Beklagten erscheint dadurch nicht in einem milderen Licht (BGH, NZM 2005, 334, 335).