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   AG Hamburg-St. Georg, 27.03.2020 - 980b C 9/19 WEG   

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https://dejure.org/2020,14104
AG Hamburg-St. Georg, 27.03.2020 - 980b C 9/19 WEG (https://dejure.org/2020,14104)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 27.03.2020 - 980b C 9/19 WEG (https://dejure.org/2020,14104)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 27. März 2020 - 980b C 9/19 WEG (https://dejure.org/2020,14104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Beschluss zum Austausch defekter Fenster

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschluss zum Austausch defekter Fenster abgelehnt: Gericht darf handeln!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    WEG-Beschluss zum Austausch defekter Fenster

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschluss zum Austausch defekter Fenster abgelehnt: Gericht darf handeln! (IMR 2021, 1019)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.03.2020 - 980b C 9/19
    Ob und inwieweit den Klägerinnen wegen der zögerlichen Vorgehensweise ein Schadensersatzanspruch gegen die Eigentümer, die die notwendige Sanierung pflichtwidrig verzögert haben, zusteht (s. dazu etwa BGH, NZM 2018, 615 = ZMR 2018, 1015), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Wegen des mit § 21 Abs. 8 WEG verbundenen Eingriffs in die Privatautonomie der Wohnungseigentümer dürfen Maßnahmen nämlich nur insoweit angeordnet werden, als dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist (vgl. BGH, NZM 2018, 615, 625, Tz. 124 = ZMR 2018, 1015).

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.03.2020 - 980b C 9/19
    Ein solcher Beschluss ist das Resultat einer verbindlichen Willensbildung der Gemeinschaft aus mehreren Einzelwillen, mit der der Gemeinschaftswille dahingehend festgelegt wird, dass die beantragte Änderung oder Ergänzung des Gemeinschaftsverhältnisses nicht eintreten soll (vgl. dazu BGH, NJW 2001, 3339, 3343 = ZMR 2001, 809).
  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.03.2020 - 980b C 9/19
    Es ist nämlich stets zu prüfen, ob und ggfs. auf welche Weise es den Wohnungseigentümern ermöglicht werden kann, noch selbst in eigener Regie eine Entscheidung zu treffen (BGH, NJW 2016, 473, 476, 32 = ZMR 2016, 215).
  • LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtbarkeit eines

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.03.2020 - 980b C 9/19
    Die Anfechtung eines solchen Negativbeschlusses hat - wie hier - dann Erfolg, wenn der anfechtende Eigentümer einen Anspruch auf die Beschlussfassung hat, wenn also das Ermessen der Eigentümer im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz nach § 21 Abs. 4 WEG auf Null reduziert ist (vgl. dazu nur LG Hamburg, ZWE 2018, 285, 286 = ZMR 2018, 256).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.03.2019 - 14 S 3883/18

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassung über plangerechte Herstellung

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.03.2020 - 980b C 9/19
    Daher "infiziert" die Ungültigkeit der Grundentscheidung hier auch die Ausführungsentscheidung (anders LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 20.3.2019 - 14 S 3883/18, BeckRS 2019, 30072).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.03.2020 - 980b C 9/19
    Die auf die Willensbildung der Eigentümerversammlung anwendbare Vorschrift des § 139 BGB (vgl. BGH, NZM 2012, 566, 567, Tz. 10) führt im Streitfall dazu, dass dieser Teil des Beschlusses ebenfalls für ungültig zu erklären ist.
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.03.2020 - 980b C 9/19
    Es ist zudem ein Ausfall des Selbstorganisationsrechts der Wohnungseigentümer (s. BGH, NJW 2015, 3651, 3653, Tz. 14 = ZMR 2016, 49) gegeben.
  • AG Hamburg-St. Georg, 01.04.2022 - 980a C 43/20

    Unterbliebene Instandsetzungsmaßnahmen begründen Schadensersatz!

    Die Klägerinnen können von den Beklagten nach § 21 Abs. 8 WEG in der bis zum 30.11.2020 gültigen Fassung eine Beschlussersetzung mit dem Ziel verlangen, dass zur Umsetzung des Beschlusses gemäß Urteil vom 27.03.2020 - Az. 980b C 9/19 WEG, veröffentlicht in ZMR 2020, 598, das Angebot der Fa. ### vom 21.02.2022 über einen Gesamtbetrag 21.364,57 EUR durch die WEG ### Hamburg, beauftragt wird.

    Nach Maßgabe des Urteils vom 27.03.2020 - Az. 980b C 9/19 WEG - war lediglich ein Grundbeschluss über die Vornahme der Maßnahme gefasst (ersetzt) worden, weil " nicht anzunehmen ist, dass sich die Beklagten in Ansehung der hiesigen gerichtlichen Entscheidung einer zügig zu fassenden, konkretisierenden Ausführungsentscheidung verschließen werden ".

    Ein Anspruch der Klägerinnen auf Vornahme der Instandsetzung im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 21 Abs. 3, 4 und 5 Nr. 2 WEG a.F. bestand nicht schon ab dem 01.09.2019 - aber auch nicht erst ab Verkündung des Urteils in der Sache 980b C 9/19 WEG im März 2020 oder der Eigentümerversammlung vom 21.01.2021, sondern - jedenfalls - ab dem 01.02.2020.

    In dem im Verfahren 980b C 9/19 WEG eingeholten Gutachten v. 10.12.2019 hat der Sachverständigen ### - entsprechend der dortigen Beweisbehauptung der Klägerinnen - festgestellt, dass die acht streitbehafteten Fenster instandsetzungsbedürftig sind.

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