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AG Hamburg-St. Georg, 27.04.2016 - 917 C 121/15 |
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AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 27. April 2016 - 917 C 121/15 (https://dejure.org/2016,12003)
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- LG Hamburg, 11.03.2016 - 306 S 85/15
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.04.2016 - 917 C 121/15
306 S 85/15).
- AG Hamburg, 31.01.2018 - 20a C 451/17
Schadenregulierung nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten
Der Einwand der Beklagten, es handele sich um einen einfach gelagerten Verkehrsunfall und die Klägerin als Geschädigt verfüge über besondere Sachkompetenz, so dass in der Summe dieser beiden Gesichtspunkte die Beauftragung eines Rechtsanwaltes bereits für die erste Anspruchsanmeldung nicht erforderlich sei, greift nicht durch (so auch u.a. Amtsgericht Hamburg St. Georg, Urteil vom 27.04.2016, Az. 917 C 121/15). - AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17
Erstattung der Gebühren des Rechtsanwalts als Schadensersatzanspruch i.R.e. …
Zunächst bereits deshalb, weil der Schwerpunkt dieser wirtschaftlichen Tätigkeit nicht auf juristischem Gebiet liegt (vergleiche auch bzgl. einer gewerblichen Autovermietung: AG Coburg, Urteil vom 22.09.2005, 15 C 828/05; AG Hamburg St. Georg, Urteil vom 27.04.2016, 917 C 121/15; AG Kassel, Urteil vom 30.06.2009, 415 C 60203/08; bzgl. einer gewerblichen Leasinggesellschaft: LG Mannheim, Urteil vom 22.06.2007, 1 S 23/07; AG München, Urteil vom 28.09.2012, 344 C 11573/12). - AG Hamburg, 14.09.2020 - 6 C 206/19 Es bestehen keine Anhaltspunkte für einen einfach gelagerten Fall, zumal Verkehrsunfälle kaum jemals als einfach gelagert einzuordnen sind (vgl. beispielhaft AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 27.04.2016, Az. 917 C 121/15).