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   AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21   

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https://dejure.org/2022,14950
AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21 (https://dejure.org/2022,14950)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 28.01.2022 - 980a C 23/21 (https://dejure.org/2022,14950)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 28. Januar 2022 - 980a C 23/21 (https://dejure.org/2022,14950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein-Mann-Versammlung in der Corona-Krise: Alle Beschlüse sind nichtig

  • meinmietrecht.de

    WEG-Beschlüsse auf Ein-Personenversammlung sind nichtig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlüsse auf "Ein-Mann"-Versammlung sind nichtig!

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschlüsse einer Ein-Mann-Versammlung sind nichtig!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufgezwungene Vertreterversammlung: Beschlüsse sind nichtig! (IMR 2022, 366)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussfassung: Grundsätzlich müssen mehrere Angebote vorliegen! (IMR 2022, 367)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • AG Augsburg, 30.09.2021 - 31 C 2231/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Streitwert, Versammlungsverbot, Anfechtung, Verletzung,

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21
    Ob daraufhin gefasste Beschlüsse lediglich als anfechtbar, nicht aber als nichtig anzusehen sind (so AG Augsburg, Urt. v. 30.09.2021 - 31 C 2231/20 WEG, IMR 2021, 512), ist zweifelhaft, bedarf aber hier keiner Entscheidung, weil die Kläger die Anfechtungsfrist nach § 45 S. 1 Alt. 1 WEG sämtlichst - auch die Kläger zu 1) bis 3) nach ihrem noch vor Zustellung der Klage vorgenommenen Parteiwechsel (s. dazu AG Wiesbaden, ZWE 2021, 336 = ZMR 2021, 528) - gewahrt haben.

    Sofern mittlerweile vertreten wird, dass Einladung und Durchführung einer sog. " Ein-Mann "-Versammlung lediglich zur Anfechtbarkeit, nicht aber zur Nichtigkeit der dort gefassten Beschlüsse führe (vgl. etwa AG Augsburg, Urt. v. 30.09.2021 - 31 C 2231/20 WEG, IMR 2021, 512; AG Kaufbeuren, Urt. V. 09.09.2021 - 5 C 34/21 WEG, IMR 2021, 1338), schließt sich das erkennende Gericht dieser Ansicht nicht an.

  • AG Hamburg-St. Georg, 10.12.2021 - 980b C 12/21

    Einladung zur Eigentümerversammlung ist Ausladung: Beschlüsse nichtig!

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21
    Dazu hat das erkennende Gericht in seinem Urteil vom 10.12.2021 - 980 b C 12/21 - ausgeführt:.

    Dahinstehen kann diese Frage hier - anders als in der Sache 980 b C 12/21 - nicht, weil der Kläger die Anfechtungsfrist nach § 45 S. 1 Alt. 1 WEG versäumt hat.

  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21
    Auf eine Verfristung, wie die Beklagte einwendet, kommt es bei dieser Klageart nicht an, weil die Fristen nach § 45 S. 1 WEG nur für die Anfechtungsklage, nicht aber für die Nichtigkeitsklage gelten (BGH, NJW 2016, 2177, Rn. 18 = ZMR 2016, 476 zu § 46 WEG a.F.; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl. 2021, § 44, Rn. 176).
  • LG Karlsruhe, 21.02.2012 - 11 S 46/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Ausschluss des Verwalters als

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21
    Zu diesem unantastbaren Kernbereich der Mitgliedschaft des Wohnungseigentümers zählt auch das Recht auf eine persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung (siehe etwa OLG Saarbrücken, ZMR 2004, 67; LG Karlsruhe, ZWE 2013, 36, 47; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl. 2021, § 23, Rn. 137; Merle, in: Bärmann, WEG, 14. Aufl. 2018, § 23, Rn. 140 a).
  • AG Hamburg-St. Georg, 05.11.2021 - 980a C 13/21

    Beschluss einer Eigentümerversammlung soll als ungültig erklärt werden

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21
    Es ist seit langem anerkannt - und daran hat sich auch durch die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes mit Wirkung zum 01.12.2020 nichts geändert -, dass vor einer Beschlussfassung mehrere Alternativangebote einzuholen sind (s. Gericht, ZMR 2021, 616; Urt. v. 05.11.2021 - 980 a C 13/21 WEG).
  • AG Wiesbaden, 12.03.2021 - 92 C 3284/20

    Parteiwechsel nur während der Anfechtungsfrist, sonst droht Fristversäumung!

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21
    Ob daraufhin gefasste Beschlüsse lediglich als anfechtbar, nicht aber als nichtig anzusehen sind (so AG Augsburg, Urt. v. 30.09.2021 - 31 C 2231/20 WEG, IMR 2021, 512), ist zweifelhaft, bedarf aber hier keiner Entscheidung, weil die Kläger die Anfechtungsfrist nach § 45 S. 1 Alt. 1 WEG sämtlichst - auch die Kläger zu 1) bis 3) nach ihrem noch vor Zustellung der Klage vorgenommenen Parteiwechsel (s. dazu AG Wiesbaden, ZWE 2021, 336 = ZMR 2021, 528) - gewahrt haben.
  • AG Kaufbeuren, 09.09.2021 - 5 C 34/21

    Auf Corona-Ein-Mann-Versammlungen gefasste Beschlüsse: Nur anfechtbar!

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21
    Sofern mittlerweile vertreten wird, dass Einladung und Durchführung einer sog. " Ein-Mann "-Versammlung lediglich zur Anfechtbarkeit, nicht aber zur Nichtigkeit der dort gefassten Beschlüsse führe (vgl. etwa AG Augsburg, Urt. v. 30.09.2021 - 31 C 2231/20 WEG, IMR 2021, 512; AG Kaufbeuren, Urt. V. 09.09.2021 - 5 C 34/21 WEG, IMR 2021, 1338), schließt sich das erkennende Gericht dieser Ansicht nicht an.
  • BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99

    Nicht ordnungsmäßige Verwaltung mangels Einholung von Vergleichsangeboten über

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21
    Hintergrund dafür war und ist, dass die Eigentümer dem Gebot der Wirtschaftlichkeit folgend keine überteuerten Aufträge erteilen sollen und eine technisch einwandfreie Lösung wählen, die eine dauerhafte Beseitigung vorhandener Mängel und Schäden verspricht (so schon BayObLG, NZM 2000, 512, 513).
  • AG Kassel, 27.08.2020 - 800 C 2563/20

    Corona-Pandemie: Keine Beschränkung der Personenzahl auf einer

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21
    Darin ist eine Ausladung der Eigentümer und ein Eingriff in den unantastbaren Kernbereich des Wohnungseigentumsrechts zu sehen (so in ähnlichen Fällen AG Lemgo, ZWE 2020, 480 = ZMR 2021, 158; AG Kassel, ZWE 2021, 136 = ZMR 2021, 73; AG Hannover, ZMR 2021, 686; AG München, ZMR 2021, 159); es handelte sich dabei nicht lediglich um eine unverbindliche Empfehlung zur Vollmachtserteilung (vgl. dazu etwa AG Marburg, ZMR 2021, 620).
  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21
    Im Zusammenhang mit der Bestellung eines Verwalters hat der BGH darauf abgestellt, dass die Eigentümer selbst festlegen können, wieviele Angebote eingeholt werden; ihr Beurteilungsspielraum sei nur überschritten, wenn der Zweck solcher Alternativangebote verfehlt wird, nämlich den Eigentümern die Stärken und Schwächen der Leistungsangebote aufzuzeigen (vgl. ZWE 2012, 427 = ZMR 2012, 885; zur neuen Rechtslage nach § 18 WEG n.F. s. Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl. 2021, § 18, Rn. 32).
  • AG Lemgo, 24.08.2020 - 16 C 10/20

    Eigentümerversammlung im Vollmachtsverfahren mit alleiniger Anwesenheit des

  • OLG Saarbrücken, 28.08.2003 - 5 W 11/03

    Teilnahmerecht eines Bevollmächtigten eines Wohnungseigentümers an der

  • LG Dortmund, 14.06.2016 - 1 S 455/15

    Mindestens drei Vergleichsangebote für die Vergabe größerer Aufträge!

  • BGH, 12.04.2019 - V ZR 112/18

    Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung

  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

  • AG Hamburg-St. Georg, 23.04.2021 - 980b C 33/20

    Beschlussanfechtung

  • BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23

    Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer sog. Vertreterversammlung

    Nach verbreiteter, insbesondere in der amtsgerichtlichen Rechtsprechung vertretener Ansicht, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, stellt die mit der Aufforderung zur Vollmachtserteilung verbundene Einladung zur Versammlung der Sache nach eine Ausladung dar, die in den Kernbereich des Mitgliedschaftsrechts eingreift und zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse führt (vgl. AG Hamburg-St. Georg, ZMR 2022, 255, 256; ZWE 2022, 326 Rn. 18 f.; AG Hannover, ZMR 2021, 686; AG Bad Schwalbach, ZMR 2021, 347; AG Lemgo, ZMR 2021, 158; AG München, ZMR 2021, 159, 160; AG Kassel, ZfIR 2020, 787 Rn. 16; BeckOGK/G. Hermann, WEG [1.12.2023], § 23 Rn. 159.1; BeckOK WEG/Bartholome [1.1.2024], § 24 Rn. 220; Schultzky in Jennißen, WEG, 8. Aufl., § 24 Rn. 69; Rüscher in Münchener Handbuch des Wohnungseigentumsrecht, 8. Aufl., § 18 Rn. 217; so wohl auch Riecke, MDR 2021, 213, 214).
  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2023 - 13 S 60/22

    Beschlüsse auf "Ein-Personen-Versammlung" sind nur anfechtbar!

    Dieser auf alle Eigentümer gleichsam wirkende Druck allein führt entgegen der unter einigen Amtsgerichten verbreiteten Ansicht jedoch noch nicht zur Nichtigkeit der auf einer "Ein-Personen-Versammlung" gefassten Beschlüsse (aA AG Hamburg St. Georg IMR 2022, 366; ebenso für die Nichtigkeit AG Hannover IMR 2021, 473 und AG Bad Schwalbach IMR 2021, 250 m. Anm. Abramenko; für Nichtigkeit bei angedrohter Absage bei Überschreiten der Saalkapazität AG Kassel, Urteil vom 27.8.2020 - 800 C 2563/20 = BeckRS 2020, 22007, zust. Drasdo NJW-Spezial 2020, 675, abl.
  • AG Hamburg-St. Georg, 02.09.2022 - 980b C 39/21

    Keine isolierte Anfechtung eines "Absenkungsbeschlusses"

    Weder der Verwaltung noch dem Verwaltungsbeirat noch der hypothetisch mit der Beschlussfassung befassten Eigentümerversammlung lagen demnach ausreichend aussagekräftige Vergleichsangebote vor (vgl. zu diesem Erfordernis etwa näher dazu Gericht, Urt. v. 23.04.2021 - 980b C 33/20, ZMR 2021, 616; Urt. v. 28.01.2022 - 980a C 23/21, ZMR 2022, 418).
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