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AG Hamburg-St. Georg, 28.05.2021 - 980a C 37/20 WEG |
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AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 28.05.2021 - 980a C 37/20 WEG (https://dejure.org/2021,15944)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 28. Mai 2021 - 980a C 37/20 WEG (https://dejure.org/2021,15944)
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Volltextveröffentlichung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Unübersichtliche Jahresabrechnung widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung / Nachträgliche Genehmigung einer bereits erfolgten Instandsetzung nicht möglich / Sanierungsangebote dürfen nicht zusammengfasst vorgelegt werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 151/04
Darstellung der Buchungsvorgänge in Jahresabrechnung
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.05.2021 - 980a C 37/20
Eine Jahresabret.hnung ist demgemäß nur nachvollziehbar, wenn die Buchungsvorgänge in einer für die Wohnungseigentümer verständlichen Weise dargestellt sind (BayObLG, NZM 2005, 750). - BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10
Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.05.2021 - 980a C 37/20
Sie soll den Wohnungseigentümern aufzeigen, welche Ausgaben und welche Einnahmen die WohnungseigentümergemeinschaTt im Abrechnungszeitraum wirklich hatte, weshalb darin nur tatsächlich erzielte Einnahmen und tatsächlich erfolgte Ausgaben gebucht werden dürfen (vgl. BGH, NJW 2012, 1434, Tz. 11). - OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07
Wohnungseigentumssache: Maßstab für die Abgrenzung zwischen vollständiger und …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.05.2021 - 980a C 37/20
Die Genehmigung der Abrechnung ist insgesamt für ungültig zu erklären, wenn sie rechnerisch unschlüssig, mit durchgehenden Mängeln behaftet oder hinsichtlich wesentlicher Bestandteile lückenhaft ist (OLG München, NZM 2008, 492, 493;… Bärmann, WEG, 44. Aufl. 20'18, § 28, Rn. 177).". - BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.05.2021 - 980a C 37/20
c) Der Beschluss zu TOP 4a betreffend die Entlastung der Verwaltung ist aufgrund der Mängel der beschlossenen Jahresabrechnung ebenfalls für ungültig zu erklären (BGH, ZMR 2010, 300).