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   AG Hamburg-Wandsbek, 02.04.2015 - 713 C 8/15   

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https://dejure.org/2015,7494
AG Hamburg-Wandsbek, 02.04.2015 - 713 C 8/15 (https://dejure.org/2015,7494)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 02.04.2015 - 713 C 8/15 (https://dejure.org/2015,7494)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 02. April 2015 - 713 C 8/15 (https://dejure.org/2015,7494)
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  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 02.04.2015 - 713 C 8/15
    Zu dieser Schätzung können die Tatrichter sich sowohl der Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Liste bedienen, wobei der BGH keiner der beiden als Schätzungsgrundlage in der Rechtsprechung verwendeten Mietpreislisten den Vorzug gibt (vgl. BGH VersR 2013, 330 BGH VersR 2011, 769).
  • OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 1429/13

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung der Höhe von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 02.04.2015 - 713 C 8/15
    Gleiches gilt für die zusätzlichen Kosten der Haftungsbeschränkung, da es dem Geschädigten nicht zumutbar ist bei der -notwendigen- Nutzung eines fremden Fahrzeugs einem Schadensrisiko ausgesetzt zu sein (vgl. auch OLG Koblenz, BeckRS 2015, 03548).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 02.04.2015 - 713 C 8/15
    Dies ist der Tarif, der von einem Kunden zu bezahlen ist, der das Fahrzeug selbst bezahlen muss, ohne dass davon ausgegangen wird, dass aufgrund des Unfalles die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Zahlung verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 264/07 = NJW 2008, 1519).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 02.04.2015 - 713 C 8/15
    Letztlich ist das Raster der Fraunhofer-Liste auch gröber, da - anders als bei der Schwacke-Liste - nur zweistellige Postleitzahlengebiete abgebildet werden (vgl. zu den Nachteilen u. a. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2011 - 1 U 27/11 = NJW-RR 2012, 26.).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 02.04.2015 - 713 C 8/15
    Urteil vom 02.07.1985 - VI ZR 177/84 = NJW 1985, 2639).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 02.04.2015 - 713 C 8/15
    Die Klägerin kann als Geschädigte von der Beklagten nach § 249 Absatz 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07 = NJW 2009, 58 BGH, Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07 = NJW 2008, 2910 BGH.
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 02.04.2015 - 713 C 8/15
    Zu dieser Schätzung können die Tatrichter sich sowohl der Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Liste bedienen, wobei der BGH keiner der beiden als Schätzungsgrundlage in der Rechtsprechung verwendeten Mietpreislisten den Vorzug gibt (vgl. BGH VersR 2013, 330 BGH VersR 2011, 769).
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 02.04.2015 - 713 C 8/15
    Er kann im Rahmen seines Ermessens unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles von diesen - etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf den sich aus ihnen ergebenden Normaltarif abweichen (vgl. etwa BGH NJW-RR 2011, 1109; BGH NJW 2012, 2026).
  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 02.04.2015 - 713 C 8/15
    Die Klägerin war entgegen der Auffassung der Beklagten dagegen grundsätzlich berechtigt, einen gleichwertigen Ersatzwagen anzumieten und nicht etwa dazu verpflichtet, einen Polo statt eines Golfs zu wählen (vgl. auch BGH, VersR 1982, 548 VersR Jahr 1982, 549).
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 02.04.2015 - 713 C 8/15
    Er kann im Rahmen seines Ermessens unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles von diesen - etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf den sich aus ihnen ergebenden Normaltarif abweichen (vgl. etwa BGH NJW-RR 2011, 1109; BGH NJW 2012, 2026).
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

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