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   AG Hamburg-Wandsbek, 15.12.2015 - 750 C 22/15   

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https://dejure.org/2015,50976
AG Hamburg-Wandsbek, 15.12.2015 - 750 C 22/15 (https://dejure.org/2015,50976)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 15.12.2015 - 750 C 22/15 (https://dejure.org/2015,50976)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 750 C 22/15 (https://dejure.org/2015,50976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 10 WoEigG, § 23 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentumssache: Klage des Wohnungseigentumsverwalters zum Vorliegen eines Schein- bzw. Nichtbeschlusses bei fehlenden Unterschriften unter einem Umlaufbeschluss

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschlussverkündung eines Umlaufbeschlusses kann fehlende Unterschrift nicht ersetzen; § 23 Abs. 3 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftlicher Beschluss setzt schriftliche Zustimmung aller Eigentümer voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Umlaufbeschluss: Feststellungsklage des Verwalters gegen die Eigentümer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umlaufbeschluss nur mit Zustimmung aller Eigentümer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Umlaufbeschluss erfordert immer Zustimmung aller Eigentümer

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 15.12.2015 - 750 C 22/15
    Dagegen wird eingewandt, dass die vom BGH (NJW 2001, 3339) entschiedene konstitutive Wirkung der Beschlussverkündung dazu führt, dass ein Beschluss trotz Fehlens einer oder mehrere Unterschriften - wenn auch anfechtbar - existent wird.

    Darin kommt die Wertung zum Ausdruck, dass sowohl die mit der Feststellung der Zahl gültiger Ja- und Nein-Stimmen, die Prüfung der Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und die rechtliche Beurteilung des Abstimmungsergebnisses nicht bei den Wohnungseigentümern verbleiben soll, sondern dem Versammlungsleiter obliegt und seine Einschätzung aus Gründen der Rechtssicherheit für die Wohnungseigentümer (vorläufig) verbindlich sein soll (BGH NJW 2001, 3339).

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.03.2009 - 14 S 8312/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsbefugnis des Wohnungseigentumsverwalters

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 15.12.2015 - 750 C 22/15
    Im Streit ist im Wesentlichen das Anfechtungsrecht des Verwalters aus altruistischen Gründen, nämlich im Interesse der Wohnungseigentümer und somit letztlich zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Verwaltung rechtswidrig erscheinende Beschlüsse anzufechten (vgl. die Meinungsübersicht bei LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.03.2009 - AZ 14 S 8312/08, BeckRS 2009, 21203 LG Itzehoe, NZM 2012, 207).
  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 20/07

    Anfechtung eines die Bestellung für ungültig erklärenden Gerichtsbeschlusses

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 15.12.2015 - 750 C 22/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH hat er ein Recht zur Beschlussmängelklage betreffend sämtliche Gegenstände, die das An- oder Bestellungsverhältnis des Verwalters zum Verband und/oder zu den Wohnungseigentümern betreffen (BGH NJW 2007, 2776; NJW 2002, 3240), da die eigene Rechtsposition des Verwalters betroffen wird.
  • BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02

    Wohnungseigentum: Verbindung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses mit

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 15.12.2015 - 750 C 22/15
    Dem ist aber der Fall gleich zu erachten, dass bei einer schriftlichen Abstimmung eine oder mehrere Unterschriften fehlen, da auch dann die Mindestanforderungen an die Willensbildung der Eigentümer nicht gewahrt sind (so auch Hermann in beck-online Großkommentar, GesamtHrsg: Gsell/Krüger/Lorenz/Mayer, Hrsg: Krüger, Stand: 01.12.2015, § 23 WEG, Rdnr. 36 BayOblG, NZM 2003, 444).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 15.12.2015 - 750 C 22/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH hat er ein Recht zur Beschlussmängelklage betreffend sämtliche Gegenstände, die das An- oder Bestellungsverhältnis des Verwalters zum Verband und/oder zu den Wohnungseigentümern betreffen (BGH NJW 2007, 2776; NJW 2002, 3240), da die eigene Rechtsposition des Verwalters betroffen wird.
  • AG Hamburg-Barmbek, 16.03.2007 - 881 II 34/06
    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 15.12.2015 - 750 C 22/15
    Auch eine Nichtigkeit des Beschlusses wird wegen der Abdingbarkeit des § 23 III WEG verneint (Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, ,6. Auflage 2015, 8. Teil. Die Wohnungseigentümerversammlung , Rdnr. 178, 179; AG Hamburg-Barmbek, Beschluss vom 16.03.2007 - 881 II 34/06, BeckRS 2009, 12117 (Zustimmung per Telefax bei anschließender Beschlussverkündung; Breiholdt, ZMR 2010, 168).
  • LG Itzehoe, 12.04.2011 - 11 S 50/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlussanfechtungsrecht des

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 15.12.2015 - 750 C 22/15
    Im Streit ist im Wesentlichen das Anfechtungsrecht des Verwalters aus altruistischen Gründen, nämlich im Interesse der Wohnungseigentümer und somit letztlich zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Verwaltung rechtswidrig erscheinende Beschlüsse anzufechten (vgl. die Meinungsübersicht bei LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.03.2009 - AZ 14 S 8312/08, BeckRS 2009, 21203 LG Itzehoe, NZM 2012, 207).
  • LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 31/16

    Wohnungseigentumssache: Qualität von Trittschallschutzmaßnahmen bei

    Zwar wird vertreten, dass trotz Verkündung des Umlaufbeschlusses durch den Initiator als angenommen bei fehlender Zustimmung sämtlicher Eigentümer ein Nichtbeschluss vorliege, da der Mangel der Allstimmigkeit hierdurch nicht geheilt werden könne (LG München I, Urteil vom 18.07.2013 - 36 S 20429/12, ZMR 2014, 53, Rn. 13, zitiert nach juris; AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 15.12.2015 - 750 C 22/15, ZMR 2016, 316, Rn. 43 ff., zitiert nach juris; BeckOK WEG/Bartholome, 31. Edition, Stand: 01.06.2017, § 23 Rdnr. 84; Jennißen/Schultzky, a.a.O., § 23 Rdnr. 137).
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