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   AG Hamburg-Wandsbek, 22.04.2016 - 716a C 56/16   

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https://dejure.org/2016,9349
AG Hamburg-Wandsbek, 22.04.2016 - 716a C 56/16 (https://dejure.org/2016,9349)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 22.04.2016 - 716a C 56/16 (https://dejure.org/2016,9349)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 22. April 2016 - 716a C 56/16 (https://dejure.org/2016,9349)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    AG HH-Wandsbek verurteilt den Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung der gekürzten Sachverständigenkosten (716a C 56/16 vom 22.04.2016)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 22.04.2016 - 716a C 56/16
    Nach BGH vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13 kommt der Rechnung über die Sachverständigenkosten zwar nur dann eine entsprechende Indizwirkung für die Erforderlichkeit zu, wenn der Geschädigte den Sachverständigen bereits bezahlt hat.

    Allerdings ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGH vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13).

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 22.04.2016 - 716a C 56/16
    Deshalb können Einwendungen gegen die Höhe der Sachverständigenkosten nur erhoben werden, wenn den Geschädigten ein Auswahlverschulden trifft oder die Überhöhung evident und für den Geschädigten als Laien erkennbar ist (vgl. OLG Naumburg vom 20.01.2006 - 4 U 49/05).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 22.04.2016 - 716a C 56/16
    Der Geschädigte ist dabei aber nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl. BGH vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06).
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