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   AG Hamburg-Wandsbek, 26.02.2010 - 716 C 2/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,39071
AG Hamburg-Wandsbek, 26.02.2010 - 716 C 2/09 (https://dejure.org/2010,39071)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 26.02.2010 - 716 C 2/09 (https://dejure.org/2010,39071)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 716 C 2/09 (https://dejure.org/2010,39071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Maklerlohn trotz Zwischenschaltung einer Verwalterfirma

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kausalität der Maklertätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 139
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Hamburg-Altona, 27.05.2008 - 316 C 409/07

    Objektvorkenntnis schließt Maklerprovision aus

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 26.02.2010 - 716 C 2/09
    Sie handelte dabei aus eigener Verantwortung und ohne lediglich eine "Negativauswahl" durch Streichung bestimmter Mietkandidaten anhand vorgegebener Kriterien durch die Verwalterfirma bzw. den Eigentümer vorzunehmen (so aber in dem vom Beklagten zitierten Urteil des AG Hamburg-Altona, WuM 2009, 243-245).

    Dies kann sein, wenn ein Makler Mitarbeiter der Wohnungsverwaltung ist und in deren tägliche Organisation durch Büro, Internetauftritt, Email und ähnliches eingebunden ist (AG Hamburg-Altona, 316 C 409/07 v. 27.5.2008).

  • AG Hamburg, 23.11.2001 - 4 C 319/01
    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 26.02.2010 - 716 C 2/09
    Dies kann sein, wenn der Vermittler Verwaltungsaufgaben von solchen Gewicht wahrnimmt, dass die Wohnungsvermittlung nicht mehr den eigentlichen Anlass seiner Tätigkeit bildet, sondern gleichsam nur neben der Verwaltung durchgeführt wird (AG HH, 4 C 319/01 v. 23.11.2001).
  • LG Bückeburg, 07.12.2011 - 1 S 49/11

    Verkehrssicherungspflicht: Muss Eigentümer vor Dachlawinen schützen?

    Grundsätzlich sind bei Schadensersatzansprüchen, die aus bestehenden Verträgen abgeleitet werden, höhere Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht zu stellen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 27.04.2000, 22 U 90/98; AG Hannover, ZMR 2011, 139; Hugger/Stallwanger DAR 2005, 665, 666).
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