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   AG Hamburg-Wandsbek, 27.05.2016 - 713 C 36/16   

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AG Hamburg-Wandsbek, 27.05.2016 - 713 C 36/16 (https://dejure.org/2016,22232)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 27.05.2016 - 713 C 36/16 (https://dejure.org/2016,22232)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 27. Mai 2016 - 713 C 36/16 (https://dejure.org/2016,22232)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG HH-Wandsbek verurteilt die Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten (713 C 36/16 vom 27.05.2016)

 
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  • LG Hamburg, 22.01.2015 - 323 S 7/14

    Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten als Schadensersatz aus einem

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 27.05.2016 - 713 C 36/16
    Der Schädiger kann nur dann den Ausgleich der Sachverständigengebühren in voller Höhe ablehnen, wenn sich dem Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen und Unterzeichnung einer ihm vorgelegten Vergütungsvereinbarung aufdrängen muss, dass Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, weil das Entgelt "deutlich erkennbar" (BGH, NJW 2014, 1947, 1948) bzw. "erkennbar erheblich" (BGH, NJW 2014, 3151, 3153) über den üblichen Preisen liegt (LG Hamburg, Urt. v. 19.03.2015 - 323 S 7/14 Rn. 23 f.).

    Einzelne Positionen sind danach nicht isoliert zu betrachten (LG Hamburg, Urt. v. 19.03.2015 - 323 S 7/14 Rn. 25; Urt. v. 26.03.2015 - 323 S 45/14).

  • LG Hamburg, 09.04.2015 - 323 S 45/14

    Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 27.05.2016 - 713 C 36/16
    Einzelne Positionen sind danach nicht isoliert zu betrachten (LG Hamburg, Urt. v. 19.03.2015 - 323 S 7/14 Rn. 25; Urt. v. 26.03.2015 - 323 S 45/14).

    Der Erstattungsanspruch der Geschädigten gegen die Beklagte verändert sich nicht durch die nach § 398 BGB erfolgte Abtretung des Anspruchs an den Sachverständigen, sondern wahrt seine Identität und kann daher auch von der Klägerin geltend gemacht werden (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 09.04.2015, Az. 323 S 45/14; Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 398 Rz. 1).

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 27.05.2016 - 713 C 36/16
    Der Schädiger kann nur dann den Ausgleich der Sachverständigengebühren in voller Höhe ablehnen, wenn sich dem Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen und Unterzeichnung einer ihm vorgelegten Vergütungsvereinbarung aufdrängen muss, dass Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, weil das Entgelt "deutlich erkennbar" (BGH, NJW 2014, 1947, 1948) bzw. "erkennbar erheblich" (BGH, NJW 2014, 3151, 3153) über den üblichen Preisen liegt (LG Hamburg, Urt. v. 19.03.2015 - 323 S 7/14 Rn. 23 f.).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 27.05.2016 - 713 C 36/16
    Der Schädiger kann nur dann den Ausgleich der Sachverständigengebühren in voller Höhe ablehnen, wenn sich dem Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen und Unterzeichnung einer ihm vorgelegten Vergütungsvereinbarung aufdrängen muss, dass Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, weil das Entgelt "deutlich erkennbar" (BGH, NJW 2014, 1947, 1948) bzw. "erkennbar erheblich" (BGH, NJW 2014, 3151, 3153) über den üblichen Preisen liegt (LG Hamburg, Urt. v. 19.03.2015 - 323 S 7/14 Rn. 23 f.).
  • OLG Nürnberg, 30.04.1974 - 7 U 5/74

    Verkehrsunfall; Inverzugsetzung des Haftpflichtversicherers; Schädiger;

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 27.05.2016 - 713 C 36/16
    (OLG Nürnberg, Urt. v. 30.04.1974 - = 7 U 5/74 - Juris).
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