Rechtsprechung
AG Hamm, 04.05.2012 - 3 F 131/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Art. 3, 12 HKÜ
Widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes
Verfahrensgang
- AG Hamm, 04.05.2012 - 3 F 131/12
- AG Hamm, 04.05.2012 - 3 F 131/12Amtsgericht
- OLG Hamm, 12.06.2012 - 11 UF 117/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 07.08.2008 - 11 UF 135/08
Anspruch einer Kindsmutter auf Herausgabe der gemeinsamen Kinder zum Zwecke der …
Auszug aus AG Hamm, 04.05.2012 - 3 F 131/12
Ist das der Fall, so liegt kein widerrechtliches Zurückhalten vor, OLG Hamm, Az. 11 UF 135/08; Staudinger-Pirrung, a.a.O.Zwar waren sie zu diesem Zeitpunkt der Aufkündigung der Vereinbarung noch kein Jahr in Deutschland, wie dies in der angeführten Entscheidung des OLG Hamm, Az. 11 UF 135/08 der Fall war und so auch im Staudinger-Pirrung an der genannten Stelle kommentiert ist.
So führt das OLG Hamm in der Entscheidung Az. 11 UF 135/08 auch aus, dass in Fachliteratur und Rechtsprechung - so auch BGH NJW 1997, 3024, 3025- häufig angenommen wird, dass nach sechs Monaten der Aufenthalt eines Minderjährigen zum gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Art. 3, 4 HKÜ erstarkt.
- OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05
Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler …
Auszug aus AG Hamm, 04.05.2012 - 3 F 131/12
Er ist durch eine gewisse Dauer und Regelmäßigkeit des Aufenthaltes und das Vorhandensein solcher Beziehungen zur Umwelt gekennzeichnet, die die Annahme einer sozialen Integration der Person an ihrem Aufenthaltsort rechtfertigen (OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 938). - OLG Hamm, 21.08.1998 - 5 UF 300/98
Sofortige Beschwerde; Haager Übereinkommen; Kindesentführung; Sorgerecht; …
Auszug aus AG Hamm, 04.05.2012 - 3 F 131/12
Widerrechtliches Zurückhalten liegt dann vor, wenn ein Kind sich in einem anderen Vertragsstaat gewöhnlich aufhält und von dort in den erstgenannten Vertragsstaatzunächst aufgrund nicht rechtswidriger Umständegelangt, sein weitere Aufenthalt aber dortetwa durch Ablauf einer eingeräumten Umgangsfristrechtswidrig wird, OLG Hamm FamRZ 1999, 948, 949. Dies ist hier aber nicht der Fall, da beide Mädchen mittlerweile bereits ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Art. 3 II a, Art. 4 S.1 HKÜ in Deutschland haben. - BGH, 18.06.1997 - XII ZB 156/95
Gerichtliche Zuständigkeit zum Erlaß von Schutzmaßnahmen
Auszug aus AG Hamm, 04.05.2012 - 3 F 131/12
So führt das OLG Hamm in der Entscheidung Az. 11 UF 135/08 auch aus, dass in Fachliteratur und Rechtsprechung - so auch BGH NJW 1997, 3024, 3025- häufig angenommen wird, dass nach sechs Monaten der Aufenthalt eines Minderjährigen zum gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Art. 3, 4 HKÜ erstarkt. - BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00
Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen
Auszug aus AG Hamm, 04.05.2012 - 3 F 131/12
Der gewöhnliche Aufenthalt kann, jedenfalls nicht primär durch Rückgriff auf nationale Vorschriften definiert werden (BGH FamRZ 2002, 1182).