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AG Hamm, 12.07.2012 - 31 F 53/12 |
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Verfahrensgang
- AG Hamm, 12.07.2012 - 31 F 53/12
- OLG Hamm, 20.12.2012 - 11 UF 180/12
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 20.12.2012 - 11 UF 180/12
Inhaltskontrolle eines Ehevertrages
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm (31 F 53/12) vom 12. Juli 2012 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Antragsgegnerin die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu 89 % und der Antragsteller die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu 11 % tragen.