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AG Hamm, 12.09.2017 - 27 C 329/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückerstattung der für die Herstellung von Arzneimitteln gezahlten Umsatzsteuer; Umsatzsteuerfreiheit der Abgabe zytostatischer Medikamente an ambulante Patienten eines Krankenhauses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 83 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Rückerstattung der Umsatzsteuer (Zytostatika-Versorgung) | Vergütungsvereinbarung nur über tatsächlich anfallende Umsatzsteuer
Verfahrensgang
- AG Hamm, 12.09.2017 - 27 C 329/16
- LG Dortmund - 17 S 176/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 26.05.2014 - 18 U 29/13
Rückforderung der Maklerprovision wegen Unwirksamkeit des Hauptvertrages
Auszug aus AG Hamm, 12.09.2017 - 27 C 329/16
Eine steuerliche Mehrbelastung des Bereicherungsschuldners ist im Rahmen des § 818 Abs. 3 BGB erst dann zu berücksichtigen, wenn sie endgültig ist (BGH, NJW-RR 1992, 558, 560; OLG I1, NJW-RR 2014, 1393, 1395). - BGH, 15.01.1992 - IV ZR 317/90
Verweigerung einer behördlichen Genehmigung für einen Grundstückskaufvertrag; …
Auszug aus AG Hamm, 12.09.2017 - 27 C 329/16
Eine steuerliche Mehrbelastung des Bereicherungsschuldners ist im Rahmen des § 818 Abs. 3 BGB erst dann zu berücksichtigen, wenn sie endgültig ist (BGH, NJW-RR 1992, 558, 560; OLG I1, NJW-RR 2014, 1393, 1395). - LG Duisburg, 15.05.2017 - 5 S 12/17
Anforderung an die Zurückweisung einer Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO in einem …
Auszug aus AG Hamm, 12.09.2017 - 27 C 329/16
Denn es liegt - für den Leistungsanbieter erkennbar - regelmäßig im Interesse des Endabnehmers, möglichst nicht mit einer Steuer belastet zu werden (vgl. LG Duisburg, Beschluss vom 15.05.2017, Az. 5 S 12/17). - BFH, 24.09.2014 - V R 19/11
Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines …
Auszug aus AG Hamm, 12.09.2017 - 27 C 329/16
Der BFH hat mit Urteil vom 24.09.2014, Az. V R 19/11 entschieden, dass die - hier erfolgte - Abgabe auswärtiger, individuell zubereiteter und nur begrenzt haltbarer zytostatischer Medikamentenlösungen durch die Krankenhausapotheke an ambulant behandelte Patienten von der Umsatzsteuer befreit ist.