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AG Hamm, 13.06.2017 - 27 C 8/17 |
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- OLG Hamm, 11.11.2015 - 11 U 13/15
Ermittlung des Restwerts eines unfallgeschädigten Fahrzeugs
Auszug aus AG Hamm, 13.06.2017 - 27 C 8/17
Ist dies der Fall oder entspricht das vom Geschädigten eingeholte Gutachten nicht den vorgenannten Anforderungen, so dass es keine geeignete Grundlage für die Bestimmung des Restwertes darstellt, dann ist der Schädiger im Prozess nicht an dem Vorbringen gehindert, auf dem regionalen Markt hätte ein höherer Restwert erzielt werden können (OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2015 - I-11 U 13/15, 11 U 13/15-, juris).