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   AG Hamm, 26.03.2014 - 17 C 305/13   

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https://dejure.org/2014,11669
AG Hamm, 26.03.2014 - 17 C 305/13 (https://dejure.org/2014,11669)
AG Hamm, Entscheidung vom 26.03.2014 - 17 C 305/13 (https://dejure.org/2014,11669)
AG Hamm, Entscheidung vom 26. März 2014 - 17 C 305/13 (https://dejure.org/2014,11669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regress des Haftpflichtversicherers bei Unfallflucht des Versicherungsnehmers bei einer mangelnden Kausalität

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfallflucht - Regressanspruch des Versicherers?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mangelnde Kausalität einer Obliegenheitsverletzung kann auch bei Unfallflucht Regress entgegenstehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mangelnde Kausalität einer Obliegenheitsverletzung kann auch bei Unfallflucht Regress entgegenstehen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00

    Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der

    Auszug aus AG Hamm, 26.03.2014 - 17 C 305/13
    Auch die Klägerin hat auf den Hinweis des Gerichts vom 04.12.2013 nicht dargelegt, in welcher Höhe eine Regulierung des Schadens erfolgt wäre, wenn die Schadensmeldung und Aufklärung durch den Beklagten vor der Regulierung erfolgt wäre (zur sekundären Darlegungslast vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2001, IV ZR 63/00; Die Rechtsfolgen der Verletzung vertraglicher Obliegenheiten in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nach dem neuen VVG, VersR 2009, 1304).
  • LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12

    Notwendige Voraussetzungen von Arglist gegenüber dem Haftpflichtversicherer für

    Auszug aus AG Hamm, 26.03.2014 - 17 C 305/13
    Die strafrechtliche Verurteilung wegen Unfallflucht bedeutet nicht ohne weiteres die Annahme einer arglistigen Obliegenheitsverletzung (vgl. LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012, 6 S 63/12; LG Duisburg, Urteil vom 15.03.2013, 7 S 104/12) Die arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012, IV ZR 97/11).
  • LG Duisburg, 15.03.2013 - 7 S 104/12

    Ausschluss eines Kausalitätsgegenbeweises nach § 28 Abs. 3 VVG durch unerlaubtes

    Auszug aus AG Hamm, 26.03.2014 - 17 C 305/13
    Die strafrechtliche Verurteilung wegen Unfallflucht bedeutet nicht ohne weiteres die Annahme einer arglistigen Obliegenheitsverletzung (vgl. LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012, 6 S 63/12; LG Duisburg, Urteil vom 15.03.2013, 7 S 104/12) Die arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012, IV ZR 97/11).
  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus AG Hamm, 26.03.2014 - 17 C 305/13
    Die strafrechtliche Verurteilung wegen Unfallflucht bedeutet nicht ohne weiteres die Annahme einer arglistigen Obliegenheitsverletzung (vgl. LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012, 6 S 63/12; LG Duisburg, Urteil vom 15.03.2013, 7 S 104/12) Die arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012, IV ZR 97/11).
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