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   AG Hamm, 26.06.2012 - 17 C 236/12   

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https://dejure.org/2012,14613
AG Hamm, 26.06.2012 - 17 C 236/12 (https://dejure.org/2012,14613)
AG Hamm, Entscheidung vom 26.06.2012 - 17 C 236/12 (https://dejure.org/2012,14613)
AG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 17 C 236/12 (https://dejure.org/2012,14613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    RDGEG § 4 Abs. 4 S. 2
    Inkassokosten; Mahnverfahrensgebühr

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzug der Mahnverfahrensgebühr für das Inkassounternehmen bei der Berechnung der erstattungsfähigen Inkassokosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RDGEG § 4 Abs. 4
    Abzug der Mahnverfahrensgebühr für das Inkassounternehmen bei der Berechnung der erstattungsfähigen Inkassokosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1216
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Brandenburg, 20.12.2019 - 31 C 193/18

    Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf

    Ist der Gläubiger - wie hier die Klägerin - darüber hinaus auch zum Vorsteuerabzug berechtigt, wäre die hier bei Inkassokosten anfallende Mehrwertsteuer zudem auch nicht zu ersetzen ( AG Hamm , Urteil vom 26.06.2012, Az.: 17 C 236/12, u.a. in: "juris" ).
  • AG Hamm, 16.05.2014 - 17 C 443/13

    Kann gewerblicher Großvermieter Inkassokosten geltend machen?

    Die Beauftragung eines Inkassounternehmens war daneben im Einzelfall (grundsätzlich hält auch das Amtsgericht Inkassokosten für erstattungsfähig, wenn dadurch Kosten entstehen, die nicht höher sind als bei Beauftragung eines Rechtsanwalts, AG Hamm, Schlussurteil vom 26.06.2012, 17 C 236/12, NJW-RR 2012, 1216) nicht erforderlich.
  • AG Kassel, 22.05.2013 - 435 C 623/12

    Zur Höhe des Schadensersatzes bei vorzeitiger Kündigung des

    Sofern insoweit Inkassokosten in Höhe von Gebühren eines Rechtsanwaltes begehrt werden, sind sie wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht nicht erstattungsfähig (AG Hamm, Urteil vom 26.06.2012 - 17 C 236/12, zit. n. juris).
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